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"Schutz der Kinder hat höchste Priorität"

Main-Spessart. „Der einzelne Kindergartenträger hat einen Ermessensspielraum bei der Anforderung von polizeilichen Führungszeugnissen von ihrem Personal. Zwingend sind jedoch die Vorlage bei der Einstellung und eine regelmäßige Überprüfung. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, kann dabei auch ein längerer Turnus, z.B. 10 Jahre gewählt werden“, teilte das Bayerische Sozialministerium Staatskanzleichef Eberhard Sinner auf Anfrage mit.

Dies stehe im Ermessen des jeweiligen Trägers.

Sinner war von Bürgermeister Richard Krebs (Bischbrunn) damit konfrontiert worden, dass die vom Kreisjugendamt geforderte Vorlage von Führungszeugnissen im 5-jährigen Turnus auch bei langjährigem Kindergartenpersonal nicht unbedingt zum Bürokratieabbau beitrage und einige Kosten verursache. Mögliches Fehlverhalten und Strafverfahren würden dem Träger ohnehin zeitnah mitgeteilt.

Grundlage für dieses Vorgehen ist lt. Herrn Martin vom Kreisjugendamt Main-Spessart § 72 a SGB 8, das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes. Danach müssten alle 5 Jahre diese Führungszeugnisse vorgelegt werden um mögliche Missbräuche von Kindern in Einrichtungen zu vermeiden oder aufzudecken. Wegen der gesetzlichen Vorgaben müsse man auf der regelmäßigen Vorlage der Führungszeugnisse bestehen.

In seiner Stellungnahme warnte das Sozialministerium davor, durch eine eventuelle Bundesratsinitiative zur Abschaffung der nachträglichen Überprüfungspflicht nach außen den Eindruck zu erwecken, im Freistaat habe der Schutz von Kindern nicht die höchste Priorität. Tatsächlich bemühe sich die Staatsregierung derzeit darum, den Schutz von Kindern zu verbessern. So habe Bayern am 15.12.2006 in einer Bundesratsentscheidung den Bund aufgefordert, Eltern zu verpflichten, ihr Kind zu allen Früherkennungsuntersuchungen zu bringen. Eine dahingehende landesgesetzliche Verpflichtung wurde am 26.6.07 im Ministerrat gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kindern behandelt.

 


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