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"Neues Mediengesetz regelt auch Finanzierungssystem"

Main-Spessart. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes beschlossen, mit dem ein neues System zur finanziellen Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens eingeführt werden soll, informiert Bayerns Staatskanzleichef und Medienminister Eberhard Sinner.

Sinner betonte: „Wir wollen die bundesweit einzigartige lokale und regionale Fernsehlandschaft in Bayern sichern. Unser Ziel ist es, dass es auch künftig in Bayern ein qualitativ hochwertiges lokales und regionales Fernsehangebot gibt." Gleichzeitig kündigte er für die Zeit ab 2009 ein neues Finanzierungssystem an um das "nicht mehr zeitgemäße Teilnehmerentgeltsystem" neu zu regeln.

Minister Eberhard Sinner bezeichnete das vielfältige Angebot lokaler und regionaler Fernsehsender als besonderes und deutschlandweit einmaliges Markenzeichen des Medienstandortes Bayern. „Mit dem jetzt vorgeschlagenen Fördersystem stellen wir die Finanzierung lokaler und regionaler Fernsehangebote in Bayern mittelfristig auf eine neue Grundlage", erklärte Sinner. Über die Fortführung der Lokalfernsehstruktur bestehe zwischen Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion Einigkeit. Im Rahmen der Verbandsanhörung haben sowohl die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) als auch der Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) die geplante Neuregelung zum lokalen und regionalen Fernsehen in Bayern im Grundsatz begrüßt.

Der Gesetzentwurf, der jetzt dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet wird, sieht vor, dass die lokalen und regionalen Fernsehanbieter von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien mit der öffentlichen Aufgabe betraut werden können, vielfältige und hochwertige Informationsprogramme mit engem Lokalbezug in einem bestimmten zeitlichen Umfang herzustellen und zu verbreiten. Diese Programmangebote sollen dann bis zum Ende des Jahres 2009 aus Mitteln des Staatshaushalts gefördert werden können. Auf Anregung der BLM bzw. der Verbände werden die förderfähigen Programme in dem Gesetzentwurf um die lokalen und regionalen Wochenendprogramme erweitert. Das Fördervolumen liegt bei 100 Sendeminuten pro Woche.

Im Zeitraum bis Ende 2009 werde im Zusammenhang mit der Reform der Rundfunkgebühr nach einer Neuregelung des Finanzierungs- und Fördersystems gesucht, kündigte Sinner an. Gleichzeitig werde das nicht mehr zeitgemäße Teilnehmerentgeltsystem, das einseitig auf eine Zahlungspflicht der Kabelfernsehnutzer abstellte, abgeschafft. Die Staatsregierung hatte im Dezember 2006 in ihrem Bericht an den Landtag zur wirtschaftlichen Situation des lokalen und regionalen Fernsehens festgestellt, dass qualitativ hochwertiges lokales und regionales Fernsehen in der bisherigen Struktur ohne finanzielle Förderung nicht bestehen kann. Medienminister Sinner: „Deswegen müssen wir das geltende Teilnehmerentgeltsystem schnellstmöglich durch ein anderes Finanzierungsinstrument ablösen."

 


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