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Sinner: "Schleichwerbung darf redaktionelle Unabhänigkeit nicht beeinträchtigen"

Main-Spessart. Die EU-Medienminister haben sich gestern in Brüssel auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Novellierung der Fernsehrichtlinie geeinigt. Der Leiter der deutschen Delegation, Bayerns Medienminister und Leiter der Staatskanzlei, Eberhard Sinner, begrüßte die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf audiovisuelle Dienste.

Sinner: „Damit ziehen wir die notwendigen Konsequenzen aus den rasanten technischen Veränderungen, vor allem aus der Entwicklung des Internets zu einem zentralen Kommunikationsmedium. Der Beschluss des Rates eröffnet vor allem Nutzern und Anbietern digitaler Medien neue Chancen."

Zugleich betonte Sinner, dass mit dem Beschluss das hohe Niveau des deutschen Jugendschutzes gesichert wird und eine weitgehende Lockerung der Vorschriften zur Produktplazierung in den Medien verhindert werden konnte. Damit seien zentrale Anliegen der deutschen Ratspräsidentschaft und der Länder durchgesetzt worden. Sinner: „Leider haben wir bei der Produktplazierung kein Totalverbot erreicht, konnten aber zumindest eine weitreichende Liberalisierung verhindern. Die redaktionelle Unabhängigkeit der Fernsehsender darf nicht beeinträchtigt werden. In jedem Fall müssen Verbraucher klar und deutlich über Produktplazierung in einer Sendung aufgeklärt werden. Schleichwerbung gerade in Kindersendungen darf es nicht geben."

Sinner dankte Staatsminister Bernd Neumann, der die Verhandlungen für die deutsche Ratspräsidentschaft leitete, für die gute Zusammenarbeit und eine überzeugende Verhandlungsführung, die diese Ergebnisse ermöglicht hat. Sinner dankte auch der Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, Ruth Hieronymi, für ihre engagierte Arbeit und für die Durchsetzung wichtiger deutscher Anliegen im Parlament. Der Beschluss des Rates wurde im Vorfeld mit dem Europäischen Parlament und der Kommission abgestimmt. Sinner: „Damit ist der Weg frei, dass die Richtlinie bald endgültig verabschiedet werden und in Kraft treten kann."

 


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