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Sinner: "Das vielfältige Angebot lokaler und regionaler Fernsehsender ist ein Markenzeichen Bayerns"

Main-Spessart/Würzburg „Das bayerische Regierung will die bundesweit einzigartige lokale und regionale Fernsehlandschaft in Bayern sichern“, sagte Staatskanzleichef Eberhard Sinner im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Dazu soll im Rahmen der Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes ein neues System zur finanziellen Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens eingeführt werden. Ziel ist, dass es auch künftig bayernweit ein qualitativ hochwertiges lokales und regionales Fernsehangebot gibt.

Medienminister Eberhard Sinner betonte: „Das vielfältige Angebot lokaler und regionaler Fernsehsender ist ein Markenzeichen Bayerns und in ganz Deutschland einmalig. Darüber, dass wir die aktuelle Lokalfernsehstruktur fortführen wollen, besteht mit der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Einigkeit. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Fördersystem stellen wir die Finanzierung lokaler und regionaler Fernsehangebote in Bayern mittelfristig auf eine neue Grundlage."

Nach den Worten Sinners wird derzeit an 16 Standorten in Bayern lokales und regionales Fernsehen produziert und über die Fernsehkabelnetze und digitalen Satellit verbreitet. Sinner: „Mit Nachrichten und Berichten, Veranstaltungshinweisen und Informationen aus der örtlichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport bieten diese Sender ihren Zuschauern ein authentisches Programm direkt aus der Region für die Region. Dieses auf die Region zugeschnittene Informationsangebot bietet den Bürgerinnen und Bürger ein Stück Identifikation mit ihrer Heimat und ist deswegen wichtig für unsere bayerische Fernsehlandschaft."

In dem vom Kabinett gebilligten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes ist vorgesehen, dass die lokalen und regionalen Fernsehanbieter von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien mit der öffentlichen Aufgabe betraut werden können, vielfältige und hochwertige Informationsprogramme mit engem Lokalbezug in einem bestimmten zeitlichen Umfang herzustellen und zu verbreiten. Diese Programmangebote sollen dann bis zum Ende des Jahres 2009 aus Mitteln des Staatshaushalts gefördert werden können.

In diesem Zeitraum wird im Zusammenhang mit der Reform der Rundfunkgebühr eine Neuregelung gesucht. Gleichzeitig wird das nicht mehr zeitgemäße Teilnehmerentgeltsystem, das einseitig auf eine Zahlungspflicht der Kabelfernsehnutzer abstellte, abgeschafft. Wie Sinner erläuterte, hatte die Staatsregierung im Dezember 2006 in ihrem Bericht an den Landtag zur wirtschaftlichen Situation des lokalen und regionalen Fernsehens festgestellt, dass qualitativ hochwertiges lokales und regionales Fernsehen in der bisherigen Struktur ohne finanzielle Förderung nicht bestehen kann. Daher müsse das geltende Teilnehmerentgeltsystem schnellstmöglich durch ein anderes Finanzierungsinstrument abgelöst werden, betonte Minister Sinner. Der Entwurf zur Änderung des Mediengesetzes wird nun zunächst den Verbänden zur Stellungsnahme zugeleitet.

 

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