Damit soll vermieden werden, dass nur größere Firmen als Generalunternehmer mit bieten können. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist nämlich das Verhältnis zwischen General- und Subunternehmern häufig angespannt. Viele kleinere Subunternehmer gehen während der Bauphase „kaputt". Es soll vermieden werden, dass das Konjunkturpaket möglicherweise einigen Großen hilft, aber dafür viele Kleinen umwirft.
Außerdem wurde die Bauverwaltung gebeten, bei einem geeigneten Projekt in aller nächster Zukunft das Modell der Baubegleitenden Einigungsstelle (BESt) zu erproben. Dabei geht es darum, dass Auftraggeber und Auftragnehmer schon während der Bauphase einen Schlichter beschäftigen, der bei Streitigkeiten rasch eine Einigung herbeiführen soll. Dies hält die CSU für den geeigneten Weg, Bauprozesse nach Abschluss der Baumaßnahme zu vermeiden. Eine gerichtliche Entscheidung über Mängel und Nachtragsrechnungen dauere nämlich in der Regel viele Jahre, koste unglaubliches Geld und sorge am Ende in der Regel nur für einen Vergleich, von dem beide Seiten nichts haben.
„Wenn unsere staatlichen Gebäude mit Konjunkturpaketmitteln ordentlich hergerichtet sind, sollen sie künftig auch effizienter bewirtschaftet werden", ist eine weitere CSU-Forderung. Derzeit ist das Finanzministerium für Flächenmanagement, An- und Vermietung etc. zuständig ist. Die Staatsbauverwaltung ist für den großen Bauunterhalt zuständig, plant und führ Sanierungs- und Neubaumaßnahmen durch und ist die „nutzende Dienststelle" für die Gebäudebewirtschaftung im engeren Sinne (Hausmeisterdienste, Energielieferungsverträge etc.). Derzeit werde geprüft, wie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die staatlichen Gebäude effizienter zu bewirtschaften sind. Gegenstand des Prüfungsauftrages ist, Effekte zu ermitteln, wenn man die Gebäude „aus einer Hand" verwalten lässt. Dabei könne eigenes staatliches Personal oder Private eingesetzt werden.