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"Neues Landeserziehungsgeld sichert echte Wahlfreiheit für Eltern "

Main-Spessart. Nach der Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion und der Bayerischen Staatsregierung äußert sich Staatskanzleichef Eberhard Sinner zur Neugestaltung des Landeserziehungsgeldes und der Familienförderung. Nach seinen Worten will Bayern das Landeserziehungsgeld noch familienfreundlicher gestalten und gegenüber den bisherigen Planungen weiter deutlich verbessern.

Der Ministerrat hat nach intensiven Beratungen mit der CSU-Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag beschlossen, dass das Landeserziehungsgeld künftig unmittelbar an das Bundeselterngeld anschließen und grundsätzlich im zweiten oder bei verlängertem Elterngeldbezug im dritten Lebensjahr des Kindes ausgezahlt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch im März im Kabinett beraten werden. Staatskanzleichef Eberhard Sinner: „Die Neugestaltung des Landeserziehungsgeldes ist eine zentrale familienpolitische Weichenstellung für unsere Eltern und Kinder in Bayern. Mit der Ausweitung und Verbesserung dieser Familienleistungen geben wir das klare Signal, dass die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion der verlässliche Partner der Familien in Bayern sind und dass wir ihre Erziehungsleistung anerkennen und wertschätzen.

Durch den lückenlosen Anschluss des Landeserziehungsgeldes an das Elterngeld schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen für Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren selbst der Betreuung ihres Kindes widmen wollen", so sinner. Dieser lückenlose Anschluss an das Elterngeld ist nach Gesprächen mit der CSU-Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag als weitere wichtige Verbesserung auf den Weg gebracht worden.

Familienministerin Christa Stewens kündigte an, dass Bayern künftig noch mehr in Familien mit Kindern investieren will. Stewens: „Der Freistaat Bayern nimmt bis 2011 zusätzliche rund 75 Millionen Euro in die Hand, um das Landeserziehungsgeld als unmittelbare Anschlussleistung auszugestalten. In den kommenden vier Jahren investiert Bayern insgesamt rund 493 Millionen Euro für das Landeserziehungsgeld." Seit seiner Einführung im Jahr 1989 hat der Freistaat insgesamt über zwei Milliarden Euro Landeserziehungsgeld an die Familien in Bayern ausbezahlt, davon allein 112 Millionen Euro im Jahr 2006. Der Freistaat Bayern ist eines von nur vier Ländern in Deutschland, das ein Landeserziehungsgeld gewährt und so als Familienland ein Zeichen für Eltern und Kinder in Deutschland setzt.

Die Kabinettsentscheidung bedeutet laut Sinner und Stewens eine echte Verbesserung für Familien und sichere die Wahlfreiheit von Eltern: „Indem der Freistaat Bayern sowohl in das Landeserziehungsgeld als auch in den Ausbau eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes investiert, setzen wir die Rahmenbedingungen für eine freie Entscheidungsmöglichkeit. Junge Eltern müssen sich frei entscheiden können, ob sie sich selbst der Kindererziehung widmen oder ergänzend eine Fremdbetreuung nutzen wollen. Die beiden Lebensentwürfe stehen gleichwertig nebeneinander und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei den familienpolitischen Leistungen des Staates darf es daher kein ‚entweder - oder', sondern nur ein ‚sowohl als auch' geben." Neben den Ausgaben für das Landeserziehungsgeld investiere der Freistaat allein im Jahr 2007 rund 580 Millionen Euro in die Kinderbetreuung.

Folgende Eckpunkte sind laut Mitteilung von Staatsminister Eberhard Sinner für die Landesleistung für Geburten ab dem 1. Januar 2007 vorgesehen:

  • Das einkommensabhängige Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes gewährt.
  • Für Geburten ab dem 1. Januar 2009 werden die bisherigen Einkommensgrenzen in Höhe von 16.500 Euro für Paare und 13.500 Euro für allein erziehende Eltern auf 25.000 Euro für Paare und 22.000 Euro für allein erziehende Eltern heraufgesetzt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird damit deutlich erweitert von bisher rund 47 Prozent auf künftig etwa 63 Prozent.
  • Das Landeserziehungsgeld beträgt für das erste Kind sechs Monate lang 150 Euro, für das zweite Kind für zwölf Monate 200 Euro sowie für das dritte und jedes weitere Kind ebenfalls für zwölf Monate 300 Euro. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern soll so eine finanzielle Entlastung geschaffen werden.

Das Landeserziehungsgeld wird an die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen U 6 bzw. U 7 geknüpft. Eltern, die diese Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder nicht nachweisen, haben keinen Anspruch auf die Landesleistung. Die Eigenverantwortung der Eltern bei der Gesundheitsprävention sowie der Schutz der Kinder soll damit gestärkt werden, so Eberhard Sinner. Bayern sorgt mit diesen Entscheidungen für einen unmittelbaren Anschluss des Landeserziehungsgeldes an das Elterngeld. Investitionen in Landeserziehungsgeld und den Ausbau der Kinderbetreuung sichern nach seiner Meinung eine echte Wahlfreiheit für die unterschiedlichen Lebensentwürfe der Familien.

 


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