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"Bayern erhöht den Verfolgungsdruck auf Kapitalanlagebetrüger"

Main-Spessart. Bayern erhöht den Verfolgungsdruck auf Kapitalanlagebetrüger. Nach
Abschluss der Verbandsanhörung hat der Ministerrat gestern eine wichtige Änderung
des Bayerischen Pressegesetzes beschlossen, mit der klargestellt wird, dass die
kurze presserechtliche Verjährung von sechs Monaten nicht für Kapitalanlagebetrug
durch falsche Angaben in Verkaufsprospekten und Straftaten im Wertpapierhandelsgesetz und dem Aktiengesetz gilt, teilt Bayerns Staatskanzleichef Eberhard Sinner (CSU) mit.

Ziel der neuen Regelung ist nach den Worten von Sinner und Innenminister Dr. Günther Beckstein eine Stärkung des Verbraucherschutzes gegen Kapitalanlagebetrüger: „Mit der neuen Verjährungsregelung geben wir ein starkes Signal für den effektiven Verbraucherschutz in Bayern. Wer seine Kunden mit falschen Versprechungen um ihr Geld bringen will, kann in Bayern nicht mehr auf Zeit spielen. Mit der langen Verjährungsfrist haben unsere Polizei und unsere Staatsanwälte ein scharfes Schwert gegen die schwarzen Schafe auf dem Kapitalmarkt. Und wir stärken zugleich die Chancen von geprellten Anlegern, ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen."

Mit der Gesetzesänderung will die Staatsregierung die Unklarheiten ausräumen, so Sinner, die durch die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München zur Verjährung des Kapitalanlagebetrugs entstanden sind. Das Gericht hatte mit Beschluss vom April 2006 entschieden, dass auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges die kurze presserechtliche Verjährung Anwendung findet. Damit wurde die effektive Strafverfolgung von Anlagebetrügern nach den Worten Becksteins deutlich erschwert. Beckstein: „Die kurze presserechtliche Verjährung passt vom Sinn und Zweck nicht auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges. Die Anleger erkennen die Prospekttäuschung ja gerade nicht auf den ersten Blick, sondern erst wesentlich später, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Weil die Rechtsprechung hier aber nicht einheitlich ist und eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht vorliegt, wollen wir Klarheit schaffen und einen wirksamen Verbraucherschutz garantieren."

 


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