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"Kabinett beschließt hohe Förderung für Kommunale Verkehrseinrichtungen"

Main-Spessart. Staatskanzleichef Eberhard Sinner, MdL, informierte die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Bürgermeister Franz Schüßler (Burgsinn) und Richard Krebs (Bischbrunn), sowie den Vorsitzenden des unterfränkischen Städtetages, Bürgermeister Dr. Leonhard Scherg (Marktheidenfeld), dass das bayerische Kabinett gestern einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beschlossen hat.

Sinner, Innenminister Dr. Günther Beckstein und Verkehrsminister Erwin Huber betonten bei dieser Gelegenheit, dass der Entwurf an wichtigen Stellen zugunsten der Kommunen über die Regelungen im alten Bundesrecht hinausgeht und der Höchstfördersatz bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt.

Beckstein: „Mit dem bayerischen Entwurf können verkehrswichtige Gemeindeverbindungsstraßen nun allgemein bezuschusst werden. Damit helfen wir gezielt den besonders unterstützungsbedürftigen Kommunen, um den bestmöglichen Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen." Huber hob hervor, dass der Höchstfördersatz mit dem Entwurf angehoben wird. Huber: „Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor. Deshalb erhöhen wir den Höchstfördersatz bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im kommunalen Bereich auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Damit setzt der Freistaat einmal mehr ein klares Zeichen, dass er als verlässlicher Partner zu seinen Kommunen steht." Eberhard Sinner ergänzt: „Bei allen Klagen über den teilweise verbesserungswürdigen Zustand von Staatsstraßen leistet Bayern viel für seine Kommunen und fördert Gemeindeverbindungs- und Kreisstraßen mit hohen Zuschüssen".

Im Rahmen der Föderalismusreform werden bisher bestehende Mischfinanzierungen auch im Bereich der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden abgeschafft. Der Freistaat Bayern erhält aus dem Bundeshaushalt als Ausgleich für die Beendigung seiner Finanzhilfen in diesem Bereich bis 2013 jährlich rund 200 Millionen Euro. Huber und Beckstein begrüßten nachdrücklich, dass die Verantwortung für Fördermaßnahmen im kommunalen Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr in Länderhand gekommen ist. Huber und Beckstein: „Wir werden von den neuen Kompetenzen und Möglichkeiten im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung zügig und entschlossen Gebrauch machen, um für die bayerischen Kommunen und Verkehrsunternehmen die bestmöglichen Lösungen zu finden."

Mit dem Gesetzentwurf können vor allem folgende Vorhaben von Kommunen und Verkehrsunternehmen gefördert werden:

  • Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Fahrspuren für Omnibusse, Verkehrsleitsystemen und Umsteigeparkplätzen,
  • Bau oder Ausbau von Straßenbahn-, Hoch- und Untergrundbahntrassen,
  • Bau oder Ausbau von Omnibusbahnhöfen und Haltestellen,
  • Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Nahverkehr,
  • Beschaffung von Omnibussen und Schienenfahrzeugen.

 


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