Die Finanzämter würden ohnehin sorgfältig überwachen, dass Wohlfahrtsverbände ihre Spenden sachgerecht verwenden. Eine doppelte Überprüfung von Seiten des Innenministeriums sei völlig unnötig.
Auch eine zeitliche Koordinierung der Sammlungen könne von den Organisatoren selbst vorgenommen werden. Es sei das eigene Interesse des Roten Kreuzes, der Caritas oder anderer Wohlfahrtsverbände, dass ihre Mitarbeiter nicht gleichzeitig mit Sammelbüchsen auf die Straße gehen, so Eberhard Sinner der auch Kreisvorsitzender des Bayerischen Roten Kreuzes ist. „Es ist den Geschäftsführungen der Wohlfahrtsverbände durchaus zuzumuten, sich abzusprechen. Dafür braucht man keine staatliche Behörde", sagte Herrmann.
Die von der SPD gefürchtete Vermutung, die Abschaffung des Gesetzes würde das Fundraising beeinträchtigen, bezeichneten die beiden CSU-Politiker Sinner und Herrmann als völlig falsch. „Wir schaffen die Genehmigungsbedürftigkeit ab, die Wohlfahrtsverbände können weiterhin soviel sammeln, wie sie wollen." Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet, so der für die Verwaltungsvereinfachung zuständige Staatsminister Eberhard Sinner.