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Sinner und Bittermann: "Hürden bei Bürger- und Volksbegehren angemessen - Bayerische Praxis hat sich bewährt"

Main-Spessart. „Die formalen Voraussetzungen für den Erfolg von Bürger- und Volksbegehren in Bayern haben sich in der Praxis bewährt. Sie garantieren eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsprozessen.

Das sagten Bayerns Staatskanzleichef Eberhard Sinner, MdL und der CSU-Kreisvorsitzende Klaus Bittermann in einer Reaktion auf die Forderung der „Grünen", die Hürden für Volksbegehren zu senken.

Die Feststellung, dass in Bayern seit acht Jahren kein Volksbegehren mehr erfolgreich gewesen ist, reiche überhaupt nicht aus, um geringere Hürden zu fordern. „Denn", so Sinner, „nicht auf die statistische Häufigkeit, sondern auf den Inhalt kommt es an. Von den in den letzten acht Jahren initiierten Volksbegehren waren eben keine zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger überzeugt." Es sei eine absolute Fehleinschätzung, dass der Volkswille besser zum Ausdruck kommen werde, wenn man die formalen Voraussetzungen für den Erfolg solcher Begehren solange ändert, bis die Statistik aus Sicht der „Grünen" stimmt.

Im Landkreis Main-Spessart wurden nach Auskunft von Karl Scherer aus dem Landratsamt Main- Spessart seit 1996 insgesamt 23 Bürgerbegehren beantragt. Mehrmals standen dabei Bürger- und Ratsbegehren bei der Abstimmung gegenüber. Einige der Anliegen wurden durch entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte erledigt, einige Entscheidungen stehen noch aus. Angenommene und abgelehnte Bürgerbegehren halten sich damit fast die Waage.

Sinner und Bittermann sprachen sich in diesem Zusammenhang auch gegen die freie Unterschriftensammlung für Bürger- und Volksbegehren aus. „Eine Unterschrift auf einem Amt bringt die Überzeugung und den Willen, ein Volksbegehren zu unterstützen, klar zum Ausdruck, weil sich die Bürger dafür auch entsprechend informieren müssen."

Die CSU-Politiker bezeichneten die aktuelle Regelung der direkten Demokratie als kluge Lösung, die einerseits die Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen gewährleiste und die andererseits kleinen Minderheiten nicht auf unverantwortliche Art und Weise Rechte einräume, die dem Demokratieprinzip widersprechen und die dem demokratischen Grundgedanken der Verfassung nicht gerecht werden.

Auch die vollständige Abschaffung von Mindestbeteiligungen (so genannte Quoren) bei kommunalen Bürgerbegehren lehnen Sinner und Bittermann ab. „Damit hätte die Minderheit ohne weiteres die Chance, zur Mehrheit zu werden. Zu ,mehr Demokratie' führt das nicht", so die beiden CSU-Politiker.

 


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