Die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Veränderungen auf nationaler und internationaler Ebene machen eine Neufassung des seit 1974 geltenden Landwirtschaftsförderungsgesetzes notwendig, heißt es in einer Pressemitteilung Sinners. Das Gesetz soll günstige Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige und innovationsfähige Agrarwirtschaft schaffen und den ländlichen Raum stärken.
Der Gesetzentwurf wird jetzt den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Zentrales Ziel ist laut Sinner, die Spitzenposition Bayerns als Agrarstandort Nummer Eins in Deutschland auszubauen. Künftig solle vor allem der Grundsatz "mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie" gelten.
Mit dem neuen Agrarwirtschaftsgesetz will die Staatsregierung der gewachsenen Bedeutung der nachwachsenden Rohstoffe und der Dienstleistungen im betrieblichen Umfeld Rechnung tragen. Auch die Weiterentwicklung von Flurbereinigung und Dorferneuerung zur integrierten Entwicklung ländlicher Räume findet ihren entsprechenden Niederschlag. Bei der Förderung will die Staatsregierung den Schwerpunkt auf die Wettbewerbsstärkung der Betriebe und die Verbesserung ihrer Marktstellung verlagern.
Die bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen, die insgesamt rund 4000 Menschen eine Beschäftigung bieten, erhalten im neuen Gesetz eine sichere Planungsgrundlage. Die Anerkennungsverfahren für Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse sollen grundlegend vereinfacht werden. Ebenso soll die Förderung transparenter und nach Möglichkeit auf Pauschalsätze umgestellt werden, so Eberhard Sinner.