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Sinner: "Konjunkturpaket II wird zeitnah und korrekt abgewickelt"

Main-Spessart. Verschiedene Pressemeldungen von heimischen Landtagsabgeordneten zur geplanten Umsetzung des "Konjunkturpakets II" haben in den Kommunen zu einer großen Verunsicherung geführt. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner hat deshalb die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, die Bürgermeister Ernst Prüße (Lohr) und Franz Schüßler (Burgsinn) auf den geplanten Ablauf der Umsetzung des Konjunkturpakets II hingewiesen und verschiedene irre führende Informationen klar gestellt.

Nach Sinner's Ausführungen hat erst gestern ein Gespräch in der Bayerischen Staatskanzlei von Staatsminister Siegfried Schneider mit den kommunalen Spitzenverbände stattgefunden, bei dem weitere Details geklärt wurden. Eberhard Sinner informiert über den aktuellen Stand der in Bayern geplanten Umsetzung des Konjunkturpakets II:

  1. Eine Frist, innerhalb der die Kommunen ihre konkreten Einzelmaßnahmen gemeldet haben müssten, um in den Genuss der Förderung nach dem Konjunkturpaket II kommen zu können, gibt es derzeit nicht. Anders lautende Meldungen sind unzutreffend.
  2. Das Bundeskabinett wird am 27.01.2009 über die endgültige Fassung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Investitionen der Länder und Kommunen beraten und beschließen. Zuvor werden noch verschiedene Details zwischen dem Bund und den Ländern verhandelt. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, wie hoch der Anteil der kommunalen Investitionen an den für das jeweilige Land zur Verfügung stehenden Bundesmitteln einschließlich Komplementärfinanzierung (in Bayern: 1,9 Mrd. Euro) sein wird und welche Kriterien für die „Zusätzlichkeit" der förderfähigen Maßnahmen gelten sollen. Voraussichtlich wird es, wie von uns gefordert, auf den „Beginn der Maßnahme" und nicht auf die Veranschlagung im Haushalt ankommen.
  3. Eine angemessene Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die verschiedenen Regierungsbezirke und auf städtische und ländliche Bereiche sicherte Staatsminister Schneider zu.
  4. Von der Förderung ausgeschlossen sein werden der öffentliche Personennahverkehr, kommunale Straßenbaumaßnahmen, die Abwasserbeseitigung und kostenrechnende Einrichtungen außerhalb des Sozialbereichs. Während z. B. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen also dem Grunde nach gefördert werden können, wird etwa die Wasserversorgung nicht förderfähig sein. Die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, z. B. Rathäuser, wird nach aller Wahrscheinlichkeit im Förderkatalog enthalten sein.
  5. Nach Beschlussfassung im Bundeskabinett werden auf Arbeitsebene in der Bayerischen Staatskanzlei mit den kommunalen Spitzenverbänden weitere Details besprochen werden, die dann Grundlage eines Spitzengesprächs mit Ministerpräsident Seehofer am 03.02.2009 sind. Der bayerische Ministerrat wird anschließend am 10.02.2009 die jeweiligen Förderbereiche (nicht konkrete Einzelprojekte!) festlegen.
  6. Da zu erwarten ist, dass nach dem 10.02.2009 relativ zeitnah Meldungen der Kommunen über konkrete einzelne Förderprojekte angefordert werden dürften, bietet es sich an, schon jetzt gemeindeintern entsprechende Daten zusammenzustellen und Vorarbeiten zu leisten.
  7. Ein „Windhundverfahren" soll es nicht geben. Gleichwohl wird im Hinblick darauf, dass mit den Maßnahmen zügig begonnen werden soll, um sie in den Jahren 2009 bis 2011 abzuschließen, eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll sein. An welche Behörde die Anträge zu richten sind, wird frühestens am 10.02.2009 mitgeteilt werden können.

Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner bedauert, dass es durch vorschnelle Pressemitteilungen zu diesen Irritationen in den Kommunen gekommen ist. Sinner: "So lange die endgültigen Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern nicht geklärt sind, kann es auch keine Ausschlussfristen bei Zuschussanträgen geben". Sinner empfiehlt deshalb die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, damit nach Klärung der Rahmenbedingungen schnell Anträge gestellt werden können, denn "wir wollen des Konjunkturpaket II zeitnah und korrekt abwickeln und unseren Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten".

 


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