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Sinner: Noch bis 1. Dezember Austausch von Stilllegungsflächen möglich

Main-Spessart. Noch bis zum 1. Dezember kann bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten der Tausch von stilllegungsfähigen gegen nicht stilllegungfähige Flächen innerhalb eines Betriebes für das nächste Jahr beantragt werden

Darauf macht der CSU-Landtagsabgeordnete, Europaminister Eberhard Sinner, die Landwirte in seinem Stimmkreis aufmerksam. Für einen Tausch muss allerdings ein zwingender und objektiver Grund vorliegen. Das können z.B. die Neuorganisation des Betriebes oder die Vermeidung von Erosionen sein. Außerdem kann ein Tausch nur auf ackerfähige Flächen erfolgen und darf keine Ausweisung der stilllegungsfähigen Flächen bedeuten. Werden Pachtflächen einbezogen, muss der Antragsteller das Einverständnis des Eigentümers nachweisen, so Sinner.


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