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"Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist Grundlage für eine familienfreundliche Politik"

Main-Spessart. Der CSU-Landtagsabgeordnete und Europaminister Eberhard Sinner nimmt das am 1. September beginnende neue Kindergartenjahr zum Anlass, um in einem Schreiben an die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, die Bürgermeister Franz Schüßler (Burgsinn) und Richard Krebs (Bischbrunn), sowie den Vorsitzenden des unterfränkischen Städtetages, Bürgermeister Dr. Leonhard Scherg (Marktheidenfeld) auf die Auswirkungen des neuen bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz auf die Gemeinden hinzuweisen.

Die CSU-Mehrheit hat Ende Juni nach mehrjähriger Diskussion dieses Gesetz gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet.

Sinner erinnert daran, dass damit die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Kindertagestätten verbessert und die Bildungs-- und Erziehungsziele weiter entwickelt werden. Der Gesetzgeber habe damit aber auch auf die demografischen Herausforderungen und den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Durch die weiterhin niedrige Geburtenrate gingen ansonsten bei der bisherigen pauschalen gruppenbezogenen Förderung landesweit etwa 3800 Kindergartengruppen verloren, was den Verlust von bis zu 8900 Arbeitsplätzen bedeuten würde.

Das neue Gesetz stelle insbesondere aus kommunaler Sicht eine ganze Reihe neuer Herausforderungen für die kreisangehörigen Kommunen, schreibt Eberhard Sinner. Es stärke die kommunale Selbstverwaltung, da es den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum gibt als bisher. Sinner: "Damit steigt allerdings auch die Verantwortung der Kommunalpolitiker vor Ort für diese wichtige familien- und gesellschaftspolitische Aufgabe".

Die Umstellung auf eine kindbezogene Förderung brächte insbesondere eingruppige Kindergärten im ländlichen Raum in existenzielle Nöte, räumt Sinner ein. Aus diesem Grund habe die CSU-Landtagsfraktion eine Sonderfinanzierung für diese Einrichtungen beschlossen, sofern es sich um die letzte Kindertagesstätteneinrichtung in einem Ort bzw. einem Ortsteil handelt. In diesen Fällen erkläre sich der Staat bereit für 22 Kinder eine Förderung zu leisten, auch wenn tatsächlich weniger Kinder diese Einrichtung besuchen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass auch die Gemeinde bereit sei die kommunale Förderung aufzubringen.

"Trotz aller Differenzen im Vorfeld und den dabei deutlich gewordenen Veränderungsängsten der Erzieherinnen und Erzieher und den umfassend geäußerten Bedenken der Trägervereine solle man jetzt daran gehen, auf der Basis der gefundenen Rechtsgrundlage gemeinsam vor Ort die besten Lösungen im Interesse der Kinder und der Eltern umzusetzen", appellierte Sinner an alle Beteiligten. Es gelte dabei die Chancen und Möglichkeiten für qualitative und bedarfsgerechte Kindertagesstättenplätze vor Ort im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden zu nutzen. Eberhard Sinner zeigte sich sicher, dass das Gesetz ein Stück Zukunftssicherung für die Gemeinden und die Grundlage für eine familienfreundliche Politik vor Ort ist. Dies habe auch der Bayerische Gemeindetag richtig erkannt.

 


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