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Wettbewerbsbedingungen in Deutschland auf Dauer angleichen

Main-Spessart. "Allgemein wird die Notwendigkeit, die neuen Länder nach der Wiedervereinigung zu unterstützen, von uns nicht in Frage gestellt. Die derzeit bestehende Diskrepanz in der Regionalförderung führt allerdings dazu, dass die Kapitalkosten der Unternehmen in Ostdeutschland geringer sind als in Westdeutschland.

Auf Dauer müssen die Wettbewerbsbedingungen in ganz Deutschland angeglichen und damit die Wettbewerbsvorteile ostdeutscher Unternehmen reduziert werden", antwortete Bayerns Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu in einem Schreiben an Europaminister Eberhard Sinner (beide CSU). Sinner war bei der Handwerksmesse in Karbach von einer Unternehmerin mit der Vergabepraxis beim Kreisaltenheim in Marktheidenfeld konfrontiert worden. So hätten drei Firmen aus den neuen Bundesländer, die einfach etwa 700 km fahren müssen, Angebote abgegeben, die unter ihrem Einkaufspreis liegen - und das ohne Montage und Verarbeitung.

"Im Rahmen seiner Möglichkeiten" unternehme Bayern aber alles, um die Folgen des Fördergefälles zu den neuen Ländern abzumildern. An der derzeit festgeschriebenen Fördergebietskulisse oder den Förderhöchstsätzen können kurzfristig leider keine Änderungen vorgenommen werden, schreibt der Wirtschaftsminister. Die von der EU-Kommission genehmigten Fördermöglichkeiten gelten bis Ende 2006.

Eine günstigere Preisgestaltung könne aber auch auf günstigeren Bezugsquellen oder günstigeren Arbeitskräften beruhen, meint Dr. Wiesheu. Eine vergabe- und kartellrechtliche Handhabe gegen diese Preisgestaltung lasse sich auf der Grundlage der übermittelten Informationen nicht erkennen. Sofern es sich um ein kommunales Altenheim handeln sollte, hätte die betreffende Stelle bei Vorliegen eines VOB-Auftrags im Hochbau eine Tariftreueerklärung einholen können. Insoweit sollte die Petentin an die Gebietskörperschaft verwiesen werden, so Minister Dr. Wiesheu.

 


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