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Urteil eröffnet neue Verrechnungsmöglichkeiten für Abwasserabgabe und führt zu geringeren Fördermi tteln für Gewässerunterhalt

Main-Spessart. Angesichts der aktuellen Haushaltslage und der bereits erteilten Zuwendungsbescheide in Höhe von rund 53 Mio. € im gesamten nichtstaatlichen Förderbereich (Gewässer zweiter und dritter Ordnung) können zur Zeit keine neuen Förderzusagen erteilt werden, teilte Bayerns Umweltminister Dr. Werner Schnappauf Eberhard Sinner (beide CSU) mit.

"Obwohl die Maßnahmen an den Gewässern dritter Ordnung zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören und staatliche Zuschüsse damit freiwillige Leistungen sind, sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass schon beim Nachtragshaushalt, aber auch bei zukünftigen Haushalten der Hochwasservorsorge insgesamt der entsprechende Stellenwert eingeräumt wird", schreibt der Umweltminister. Im Landkreis Main-Spessart sind davon mehrere Maßnahmen betroffen.

Die für Gewässer zweiter und dritter Ordnung zur Verfügung stehenden Fördermittel seien seit Jahresbeginn deutlich reduziert worden, informiert Dr. Schnappauf. Hauptursache für diese Situation sei der Einbruch der Einnahmen aus der Abwasserabgabe, aus der die Fördermittel entscheidend verstärkt werden, sowie ein deutlicher Rückgang der Fördermittel des Bundes. Im Rahmen der notwendigen Haushaltseinsparungen wurden zwar auch die staatlichen Mittel um eine Mio. € gegenüber dem Vorjahr gekürzt. Dies spiele jedoch keine maßgebliche Rolle, so Minister Dr. Schnappauf. Vielmehr eröffne ein auf Betreiben der Landeshauptstadt München ergangenes Urteil de Bundesverwaltungsgerichtes den Kommunen erheblich erweiterte Verrechnungsmöglichkeiten von Investitionen mit der geschuldeten Abwasserabgabe. Deshalb stehen 2005 gegenüber 2004 über 30 Mio. € weniger Mittel zur Verfügung. Dies führe im Bereich der Gewässer 2. und 3. Ordnung letztlich dazu, dass die Verstärkungsmittel von 18 Mio. € im Jahr 2004 auf Null € im Jahr 2005 gesunken sind und voraussichtlich auch für 2006 mit keiner Verstärkung gerechnet werden kann.

Zwischenzeitlich könne den Kommunen das Instrument der "vorzeitigen Baufreigabe" angeboten werden, das einen"zuwendungsunschädlichen" Baubeginn sichert. Das bedeute aber, dass mögliche staatliche Zuwendungen bis zu einer tatsächlichen Förderung vorfinanziert werde müssten, so Dr. Schnappauf. Ein konkreter Anspruch auf eine spätere Förderung erwachse dadurch - wie in allen anderen Fällen - nicht. Maßgebend sei die jeweils zukünftige Haushaltssituation.

 


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