Zur Abgrenzung des Begriffs der Gewerbsmäßigkeit sieht die Satzung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) vor, dass für Unternehmen der Imkerei mit bis zu 25 Bienenvölkern, die nicht im Zusammenhang mit einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft betrieben werden, keine Beiträge erhoben werden, teilte das Bayerische Sozialministerium dem CSU-Abgeordneten und Europaminister Eberhard Sinner mit.
Sinner hatte die Petition einer Imkerin aus seinem Stimmkreis an das Ministerium weitergeleitet. Darin wurde darauf verwiesen, dass die LBG derzeit "Jagd auf Imker" mache "um viel Geld zu kassieren". Die große Anzahl der Imker betreibe ihre Arbeit aus Hobby und Spaß und leiste damit einen großen Beitrag zum Naturschutz und der Artenvielfalt ohne Gewinnabsichten. Bei einer Veranlagung mit den hohen Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bestehe die Gefahr, dass viele dieser Hobbyimker ihre Tätigkeit mit allen damit verbundenen Konsequenzen einstellen.
Die zuständige LBG Franken und Oberbayern hatte sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu der Problematik geäußert und auf den auch für Hobbyimker zu gewährenden Unfallversicherungsschutz verwiesen. Diesen müsse die Solidargemeinschaft der Versicherten auch für diesen Personenkreis erbringen. Ihr erschien es auch befremdlich, dass für das "Hobby" zwar staatliche Zuschüsse und Förderungen in Anspruch genommen würden, eventuelle Konsequenzen, wie die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft jedoch abgelehnt werden. Gespräche mit den drei bayerischen Imkerverbänden und dem Landesverband seien leider ohne Ergebnis geblieben. Derzeit gebe es Kontakte zu den zuständigen Bundesministerien und dem Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, dessen Ergebnis derzeit noch nicht vorliege.