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Sinner: Verkehrsminister Stolpe liegt "neben der Spur"

Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe (SPD) liegt mit seinen Vorschlägen an die Städte und Gemeinden zur Vermeidung von "Mautflüchtlingen" total "neben der Spur", meint Europaminister Eberhard Sinner (CSU) und verweist darauf, dass Stolpe über seine eigenen Rechtsvorschriften stolpert.

Sinner, der in Lohr selbst an einer vielbefahrenen Bundesstraße wohnt, reagierte damit auf Äußerungen von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wonach die Kommunen, die mit "Mautflüchtlingen" besonders stark belastet sind, lediglich verkehrslenkende Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeits- oder Tonnagebeschränkungen, zu ergreifen bräuchten, um das Problem zu lösen.

Eberhard Sinner: "Der Bundesverkehrsminister kennt offenbar seine eigene Straßenverkehrsordnung nicht und erweckt Hoffnungen und Wünsche der Kommunen und ihrer leidgeplagten Bevölkerung. In der Straßenverkehrsordnung ist ausdrücklich geregelt, dass Gemeinden nur auf ihren Gemeindestraßen Verkehrsanordnungen treffen dürfen. Es ist unbegreiflich, wie ausgerechnet der Verkehrsminister, der die Materie eigentlich am besten kennen müsste, solche Vorschläge machen kann. Sinner's Rat: "Ein Blick ins Gesetz dient der eigenen Rechtskunde und würde unqualifizierten Äußerungen vorbeugen."

Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hat in Fernsehinterviews den Gemeinden empfohlen, durch Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Beschränkungen öffentlicher Straßen zur Benutzung mit Fahrzeugen eines bestimmten zulässigen Gesamtgewichts den Fahrern schwerer Lkws, die zur Mautvermeidung auf neben den Autobahnen liegende Bundes- oder Staatsstraßen ausweichen, den Anreiz zum Verlassen der Autobahn zu nehmen. Einer Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen erteilte er gleichzeitig eine Absage.

Nach § 45 StVO und Art. 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen dürfen allerdings nur die Kreisverwaltungsbehörden, also in der Regel die Landratsämter, auf Bundesstraßen verkehrsrechtliche Anordnungen treffen. Den Gemeinden, durch deren Ortskern viele Bundesstraßen führen, die die "Mautflüchtlinge" benutzen, ist es damit ausdrücklich untersagt, eigene Verkehrsanordnungen zu treffen. Hätten die Kommunen hierzu das Recht, so hätten sie längst entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen und/oder Tonnagebeschränkungen getroffen, um die Benutzung dieser Straßen durch den Schwerlastverkehr unattraktiv zu machen. Im übrigen dürfen Bundesstraßen selbst vom Landratsamt nur für Lkws gesperrt werden, wenn das zuständige Innenministerium dem ausdrücklich zustimmt.

 

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