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Sinner: "Neues Kindergartengesetz ist kein Sparmodell"

Main-Spessart. Mit dem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz schaffen wir mehr und flexiblere Betreuungsplätze für unsere Kinder. Damit erreichen wir eine entscheidende Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf", regierte Europaminister Eberhard Sinner (CSU) auf diverse Bedenken, die auch von zahlreichen Kindergartenträgern aus dem Landkreis an ihn herangetragen wurden.

Für die Kinderbetreuung gebe der Freistaat seit langem im Rahmen des normalen Haushalts jährlich mehrere hundert Millionen Euro aus. Im Jahr 2004 waren mehr als 500 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich gebe es das 313-Millionen-Euro-Programm zum Ausbau der Kinderbetreuung.

Im Kindergartenahr 2003/04 zahlte der Freistaat alleine im Landkreis Main-Spessart Personalkostenzuschüsse für die Kindergärten, Horten und Krippen in Höhe von 5,575 Mio. €. Bei diesen Summen sei es geradezu lächerlich, wenn die SPD von einem Sparmodell spricht.Unser Ziel ist eine Bedarfsdeckung bis zum Jahr 2008 zu erreichen?, so Sinner. Mit dem neuen Kindergartengesetz tragen wir den gesellschaftlichen Veränderungen im Familien- und Berufsleben junger Familien Rechnung. Dazu gehören laut Sinner auch die immer mehr alleinerziehenden Mütter, die von dem bisherigen "heilen" Familienbild nicht oder nur ungenügend erfasst wurden.

Als völlig illusorisch und unzweckmäßig bezeichnete Sinner Forderungen der SPD, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in dem neuen Gesetz zu verankern. Ein Rechtsanspruch bringe keinen zusätzlichen Betreuungsplatz. In vielen Gemeinden Bayerns ist bereits eine Vollversorgung mit Kinderbetreuungsplätzen erreicht. Viele Gruppen müssen wegen Kindermangel geschlossen werden. So mussten im Jahr 2003/04 acht Gruppen und zwei eingruppige Kindergärten im Landkreis Main-Spessart wegen Kindermangel geschlossen werden. Im laufenden Kindergartenjahr weitere zwei Gruppen und ein Kindergarten. Dem steht jedoch auch eine Gruppenöffnung entgegen.

Einige sozialdemokratisch regierte Städte kommen ihrer Verpflichtung nicht ausreichend nach, mahnte Sinner. Für die Bedarfsplanung und die Versorgung mit Betreuungsplätzen seien nun aber einmal in erster Linie die Kommunen verantwortlich. Für den von den Kommunen ermittelten Bedarf gebe es dann eine Bezuschussung durch den Freistaat. "Auf die Kindergärten im ländlichen Raum wird das neue Gesetz besondere Rücksicht nehmen", so Sinner. Auch bei zurückgehender Kinderzahl könnten dort eingruppige Kindergärten erhalten bleiben. Gegenteilige Äußerungen der SPD seien reine Panikmache.

 

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