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Eberhard Sinner: "Frühere Einschulung fördert Begabung der Kinder rechtzeitig

Main-Spessart. Kinder werden ab dem kommenden Schuljahr schon früher eingeschult. Darauf hat jetzt der CSU-Landtagsabgeordnete und Europaminister Eberhard Sinner hingewiesen. Bayern gebe damit den Kindern die Möglichkeit, schon früher ihre Begabungen weiterzuentwickeln.

Sie würden damit im internationalen Wettbewerb ihre Chance auf einen früheren Schulabschluss wahren. „Es geht uns vor allem um das Wohl der Kinder. Denn nach übereinstimmender Erkenntnis der Wissenschaft sind die Kinder in diesem Alter in höchstem Maße aufnahmefähig und lernbereit", sagte Sinner.

Es brauche aber niemand befürchten, dass sein Kind zu früh eingeschult werde. Höchstens ein Drittel der Kinder werde bei der Einschulung erst fünf Jahre alt sein. Das seien nämlich nur jene Erstklässler, die zwischen dem ersten Schultag und dem 31. Dezember ihren sechsten Geburtstag feiern. „Trotz dieser Änderung werden die Kinder künftig bei Schulbeginn also mindestens fünfdreiviertel Jahre alt sein. Außerdem geben wir Eltern die Möglichkeit, ohne weitere Formalitäten auf eigenen Antrag hin ihre Kinder ein Schuljahr später einschulen zu lassen", versicherte der CSU-Landtagsabgeordnete. Die bisherige Regelung habe dazu geführt, dass das Einschulungsalter im Durchschnitt eher bei sieben als bei sechs Jahren liegt.

Die Altersgrenze werde schrittweise verschoben. So werden in diesem Jahr nicht nur die Kinder eingeschult, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sind, sondern auch die Kinder, die dieses Alter bis zum 31. Juli erreichen. In den kommenden Jahren wird diese Grenze weiter um jeweils einen Monat hinausgeschoben, bis im Schuljahr 2010/2011 der Stichtag 31. Dezember erreicht wird. „Da wir in den folgenden Jahren wegen rückläufiger Geburtenzahlen eher weniger Schüler haben werden, erhöht diese vorgezogene Einschulung die Gesamtschülerzahlen nicht wesentlich", rechnete Eberhard Sinner vor.

Die Neuregelung sei eine Erleichterung für jene Eltern, die ihr Kind mit fünf Jahren einschulen wollen. Eltern, die dies nicht wünschen, könnten allein durch eine einfache schriftliche Erklärung eine spätere Einschulung ihres Kindes herbeiführen, sofern es erst nach dem 30. September sechs Jahre alt wird. Das bisher erforderliche schulpsychologische Gutachten sei dazu künftig nicht mehr notwendig. „Ich bin überzeugt, dass diese Regelung allen Kindern gerecht wird. Den einen wird die frühere Chance zum umfangreichen Lernen geboten, den anderen wird die Zeit gegeben, sich innerhalb der Kindergärten noch weiterzuentwickeln", sagte Sinner.

 


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