"Wir haben dem Arbeitskreis angesichts der ablehnenden Haltung der Stadt Gemünden deutlich gemacht, dass eine Ausgliederung nach der Rechtslage nicht in Betracht zu ziehen ist", informiert Beckstein weiter. Der Stadtrat Gemünden habe in seiner Sitzung am 22.11.2004 eine Ausgliederung der Stadtteile Aschenroth, Neutzenbrunn, Seifriedsburg, Reichenbuch und Schönau aus dem Gebiet der Stadt Gemünden mit 15:10 Stimmen abgelehnt. Damit sei das gesetzliche Erfordernis der Zwei-Drittelmehrheit für eine Ausgliederung nicht erfüllt. Die Ausgliederung komme nach geltendem Recht schon deswegen nicht in Betracht, so dass auf weitere abgabenrechtliche Gesichtspunkte, wie sie u.a. in dem Antrag geltend gemacht wurden, nicht eingegangen werden muss.
Gleichwohl werden wir den Antrag des Arbeitskreises auf Neubildung der Gemeinde Seifriedsburg in die Liste der Fälle aufnehmen, denen im Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften nicht entsprochen wird, informiert derInnenminister. Der Gesetzentwurf werde zu gegebener Zeit dem Ministerrat vorgelegt und von diesem nach Beschlussfassung dem Landtag zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet, wird Eberhard Sinner über das weitere Verfahren in Kenntnis gesetzt. Sinner war als zuständiger Landtagsabgeordneter von dem Arbeitskreis um Unterstützung gebeten worden, sieht aber auch auf Grund der Rechtslage und der Beschlusslage des Gemündener Stadtrates keine Erfolgsaussichten.