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Beratungsangebot der Landwirtschaftsämter bleibt

Main-Spessart. Wegen der zum Jahresbeginn gestarteten Agrarreform wird der Freistaat das Beratungsangebot der Landwirtschaftsämter heuer noch an den bisherigen Standorten aufrechterhalten.

Dies hat Landwirtschaftsminister Josef Miller seinem Kabinettskollegen, Europaminister Eberhard Sinner (beide CSU), mitgeteilt.

Zur Begründung schreibt Minister Miller, dass wegen der Neuausrichtung der Agrarförderung 2005 das entscheidende Jahr für die Betriebe zur Ermittlung der künftigen Förderung sei. Deshalb sei mit einem hohen Informationsbedarf zu rechnen, so der Landwirtschaftsminister. Zu allen Fragen über die Auswirkungen des neuen Prämiensystems sowie zur Berechnung des betriebsindividuellen Beitrages (BiB) können sich die Landwirte deshalb weiter wie gewohnt an den bisherigen Ämterstandorten beraten lassen. Mit der Übergangsregelung für dieses Jahr sollen laut Miller zusätzliche Belastungen vermieden werden, die sich aus der in diesem Jahr ebenfalls startenden Behördenverlagerung ergeben würden. Die Landwirtschaftsämter werden zudem wieder für jeden Betrieb Termine für die Antragstellung anbieten, damit ausreichend Zeit für die Beratung bleibt und keine Wartezeiten entstehen.

 


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