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Bayerns Wälder haben Zukunft! - Der CSU-Kreisverband informiert über die Verwaltungsreform Forst

Wie kaum in einem anderen Land fühlen sich die Menschen in Bayern der Natur und dem Wald verbunden. Unser Wald, immerhin mehr als ein Drittel der Landesfläche, ist ein unerlässlicher Bestandteil bayerischer Identität und leistet einen großen Beitrag für die Lebensqualität und Attraktivität Bayerns.

Das wird auch so bleiben.

Der Freistaat Bayern verfügt über knapp 800.000 Hektar Wald und ist damit einer der größten Waldbesitzer Europas. Diesen Besitz müssen wir im Interesse der Steuerzahler optimal und möglichst gewinnbringend bewirtschaften. Das sind wir den Menschen schuldig, besonders in finanziell schwierigen Zeiten.

Heißt Gewinn erwirtschaften nicht automatisch schlechterer Wald? Das würde ja umgekehrt heißen, je mehr Verlust wir machen, desto besser geht es dem Wald. Sehen wir uns doch heute den Wald an. Ein Wanderer wird heute beim Spazieren gehen im bayerischen Wald nicht erkennen, wo der Staatswald endet und der Privatwald beginnt. Auch private Wälder, in denen Gewinn erwirtschaftet wird, sind in Bayern in einem hervorragenden Zustand. Wenn wir künftig günstiger wirtschaften, haben wir wieder Spielräume für ökologische und Gemeinwohlorientierte Aufgaben.

Nehmen wir ein anderes Beispiel aus unserem täglichen Leben. Viele Städte und Landkreise haben ihre Krankenhäuser aus der eigenen Verwaltung in eine GmbH überführt. Damit ist die Betreuung der Patienten aber nicht schlechter geworden. Im Gegenteil: Mit effizienteren Strukturen konnte der Service sogar verbessert und die wirtschaftliche Situation entspannt werden.

Noch übernimmt der Staat drei Aufgaben: Er ist einerseits Forstunternehmen, andererseits die Forstaufsichtsbehörde, drittens berät er Waldbesitzer. Das Unternehmen wird wie eine Behörde geführt, es ist gleichzeitig selbst für die Genehmigung seiner eigenen Forstmaßnahmen zuständig und beaufsichtigt sich bislang selbst. Wir alle wissen, dass behördliche Strukturen nicht optimal sind, um ein Unternehmen zu führen. Das hat nichts mit den Beschäftigten zu tun, die im Bereich der Forstwirtschaft eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Künftig werden wir zwei Säulen haben:

- Den Forstbetrieb, der künftig in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird.

-Die Forstverwaltung, die hoheitliche Aufgaben ausübt und künftig mit der Landwirtschaftsverwaltung zusammengelegt wird.

Dem Unternehmen soll nur die Pflege und Bewirtschaftung übertragen werden, nicht jedoch das Grundeigentum. Grund und Boden bleiben Staatseigentum: Mit unseren Maßnahmen wollen wir die Verwaltung reformieren und nicht den Wald. Am Waldgesetz und seinen ökologischen Zielvorgaben wird nichts verändert.

Auch künftig wird die Staatswaldbewirtschaftung die Schutz- und Sicherungsfunktion des Waldes erhalten. Die Gemeinwohlorientierung bleibt bestehen. Mit einer Trennung von Bewirtschaftung und Forstaufsicht werden wir diese Gemeinwohlorientierung sogar noch besser kontrollieren können. Natürlich fragen sich viele Menschen, wie künftig der Wald wie ein Unternehmen geführt werden kann und trotzdem Aufgaben für die Allgemeinheit übernommen werden können. Beispiele für diese Aufgaben sind: den Schutzwald pflegen und sanieren, Moore renaturieren, Rad- und Wanderwege erstellen und erhalten, Wildparke unterhalten und Projekte für Bayern-Netz-Natur durchführen. Um die besonderen Gemeinwohlaufgaben bewältigen zu können, soll das Unternehmen an allgemeinen staatlichen Finanzierungs- und Förderprogrammen teilhaben. Das sind Programme, die auch private Waldbesitzer in Anspruch nehmen können.

Bei der Jagd wird sich nichts ändern. Auch künftig gilt für uns der Grundsatz Wald vor Wild - ob für Eigenjagd oder Verpachtung. Unser Ziel bleibt es, waldverträgliche und artenreiche Wildbestände zu erhalten. Kein Beschäftigter braucht Angst um seinen Arbeitsplatz zu haben. Durch die Reform wird niemand entlassen werden. Kosten werden wir dadurch sparen, dass aufgrund gestiegener Effizienz eingesparte Stellen nicht mehr nachbesetzt werden. In den nächsten zehn Jahren werden 21 Prozent der derzeitigen Beamten aus Altersgründen regulär ausscheiden. Hier haben wir erheblichen Spielraum zur Kostenreduktion. Aber natürlich werden wir darauf achten, dass wir durch Neueinstellungen eine gesunde Altersstruktur bewahren (Einstellungskorridor).

Wir wollen vor allem in den oberen Ebenen und auch im Ministerium einsparen. Nach einer Kosten-/Nutzenanalyse des Bayerischen Landwirtschafts- und Forstministeriums können wir in den nächsten 10 Jahren rund 133 Millionen Euro einsparen. Vielleicht sogar mehr, wenn ein verändertes Dienstrecht und mehr unternehmerische Freiheit hinzukommen. Kritiker sagen, das sei nicht besonders viel. Wir sagen: Warum sollten wir 133 Millionen Euro verschenken? Das ist Geld der Steuerzahler.

Für die Waldpädagogik hat sich die CSU-Landtagsfraktion besonders eingesetzt. Sie wird im Bereich der hoheitlichen Forstverwaltung uneingeschränkt fortgeführt. Die Privatwaldberatung wird bleiben, wenn auch in reduzierter Form. Unmittelbar staatliche Beratung soll sich nur noch am Gemeinwohl orientieren. Aufgaben der Betriebsbezogenen Einzelberatung und ähnliches sollen dagegen die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen übernehmen. Das gehört zum eigen-verantwortlichen Engagement der Waldbauern, wie bei anderen Selbständigen auch. Im Gegenzug wollen wir die Forstbetriebsgemeinschaften verstärkt und verlässlich fördern.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.csu-landtag.de

 


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