..der deshalb im Frühjahr mit zahlreichen Briefen der Obst- und Gartenbauvereine aus dem Landkreis konfrontiert wurde.
„Damit schließt sich die Fraktion der Meinung des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Landkreistags an", sagte Sinner. Beide kommunalen Spitzenverbände sähen keine Notwendigkeit, die Gartenfachberatung in der Landkreisordnung von einer Pflichtaufgabe in eine freiwillige Aufgabe umzuwandeln. Die Landkreise in Bayern empfinden ihren Spielraum für den Einsatz von Gartenfachberatern nach jetziger Rechtslage als ausreichend. Nach der geltenden Landkreisordnung ist die Gartenfachberatung zwar eine Pflichtaufgabe. Es gilt aber die Einschränkung, dass die Landkreise diese Aufgabe nur „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit" wahrzunehmen haben. Sinner: „Nachdem die kommunalen Spitzenverbände von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen haben, die Gartenfachberatung von einer Pflichtaufgabe in eine freiwillige Aufgabe herabzustufen, werden wir das Thema in der Fraktion nicht weiterverfolgen."