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Freistaat Bayern fördert Hochbaumaßnahmen im Landkreis Main-Spessart

Auf Grundlage des Nachtragshaushaltsgesetzes 2004 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2004 können dem Regierungsbezirk Unterfranken für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen insgesamt 8,30 Mio € aus Mitteln des Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugewiesen werden.

Davon entfallen auf den Landkreis Main-Spessart 779.000 € teilte Bayerns Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser seinem Kabinettskollegen, Europaminister Eberhard Sinner, (beide CSU) mit.

Die Regierung von Unterfranken wird nach Abschluss der fachlichen Prüfungsverfahren für folgende Maßnahmen im Stimmkreis Sinner`s die Bewilligungsbescheide erteilen: So erhält der Landkreis Main-Spessart (Erweiterung der Staatl. BErufsschule durch Aufstockung des Schulgebäudes mit kleiner Umbaumaßnahme in Karlstadt) eine Restbewilligung von 35.000 €. Der Markt Burgsinn erhält für die Sanierung und den Umbau der Hauptschule eine Teilbewilligung von 200.000 €; der Markt Frammersbach für den Umbau und die Erweiterung der Grund- und Hauptschule auf dem Heuberg eine Restbewilligung von 68.000 € für den 2. Bauabschnitt; die Stadt Karlstadt eine Restbewilligung von 39.000 € für die Generalinstandsetzung der Grundschule und Schulsporthalle im STadtteil Wiesenfeld; die Stadt Lohr eine Restbewilligung von 212.000 € für den Umbau und die Generalinstandsetzung der Grundschule mit Freisportanlagen; die Gemeinde REtzstadt eine Teilbewilligung von 160.000 € für den Umbau und die Generalinstandsetzung des Kindergartens und eine weitere Teilbewilligung von 25.000 € für den Umbau, Erweiterung und Generalinstandsetzung der Grundschule Retzstadt; die Gemeinde Steinfeld eine Teilbewilligung von 25.000 € für den Neubau einer Sporthalle mit Freisportanlage und die Gemeinde Wiesthal eine Teilbewilligung von 15.000 € für die Generalinstandsetzung der Verbandsschule mit Schulsporthalle.

Wie Staatsminister Sinner weiter erfährt, haben die Regierungen bereits Anfang des Jahres Mittel für die Abfinanzierung bereits fertig gestellter Maßnahmen mit eingereichtem Verwendungnachweis erhalten. Mit den Förderungen werde es weiterhin - trotz der bekannten Sparzwängen - möglich sein, so Finanzminister Faltlhauser, bereits in Angriff genommene Baumaßnahmen zu finanzieren und daneben zusätzliche Projekte in die Förderung aufzunehmen. Die Zuwendungen entfallen größtenteils auf die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen, deren Auszahlung 2005 erfolgen wird. Die Regierungen seien wie in den Vorjahren angewiesen, das Kontigent vorrangig für bereits anfinanzierte und baulich vollendete Maßnahmen einzuplanen.

 


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