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Europaminister Eberhard Sinner kritisiert Scheinheiligkeit der SPD in Sachen Biersteuer

"Die Reaktionen von Bundesfinanzminister Eichel sind bekannt, wenn es um Anträge für den Bundeshaushalt geht. Deshalb ist es eine große Scheinheiligkeit von SPD und Grünen, wenn diese einen Antrag auf Wiedereinführung der bisherigen Biersteuermengenstaffel im Bayerischen Landtag stellen", kritisiert Europaminister Eberhard Sinner.

Die Einnahmen aus der Biersteuer fallen ausschließlich den Ländern zu.

Wie Sinner aus einem Schreiben von Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser an die CSU-Landtagsfraktion entnehmen konnte, sind zum 1. Januar 2004 mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes Einschnitte bei den ermäßigten Steuersätzen wirksam geworden. Nach Angaben des Verbandes mittelständischer Brauereien in Bayern ist, mit wenigen Ausnahmen, von einer durchschnittlichen Jahresproduktion von 10.000 hl auszugehen. Die Steuermehrbelastung belaufe sich dabei auf 6.233 € oder 0,62 € pro Hektoliter oder 0,6 Cent pro Liter gegenüber 2003. Bei einem Jahresausstoß von 40.000 hl betrage die Steuermehrbelastung auch nur 0,8 Cent pro Liter. Berücksichtige man dabei noch, dass die Biersteuer für die Brauereien einen "betrieblichen Aufwand" darstellen, verringerten sich die finanziellen Auswirkungen auf rund 60 % der nominellen Biersteuermehrbelastung. Dies bedeute, dass bei 10.000 hl Bierausstoß die tatsächliche Mehrbelastung "nur" rd. 3.800 € betrage, schreibt der Finanzminister.

Die Bayerische Staatsregierung habe die in der sogenannten "Koch-Steinbrück-Liste" enthaltene schrittweise Anhebung der Biersteuermengenstaffel von Anfang an kritisch beurteilt, so Prof. Faltlhauser. "Wir haben das Ziel verfolgt, entsprechend den grundsätzlichen Erwägungen gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen von den Subventionsplänen weit gehend auszunehmen. Nachdem die Vorschläge der beiden Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück für einen pauschalen Subventionsabbau zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 gemacht worden sind, wurde immer deutlicher, dass einzelne Maßnahmen wie die Biersteuermengenstaffel kaum ausgenommen werden konnten, wenn man nicht das gesamte Paket gefährden wollte. Vor diesem Hintergrund hält es Finanzminister Faltlhauser für besonders dreist, dass die SPD-Fraktion, aber auch die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag, jetzt öffentlich den Eindruck erweckten, der im Dezember letzten Jahres gefundene Kompromiss könnte neu verhandelt werden. Im Übrigen sei inzwischen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde anhängig. Es bleibe abzuwarten, ob dabei verfassungsrechtliche Bedenken gerügt werden.

 


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