Vertreter der Gartenbauvereine und sonstiger Interessenverbände aus dem Landkreis hatten Minister Sinner mit zahlreichen Anschreiben konfrontiert und ihn aufgefordert, sich gegen die geplante Herabzonung der Pflichtaufgabe der Gartenfachberater in der Landkreisordnung zu einer freiwilligen Aufgabe auszusprechen.
Die Pflichtaufgabe des Gartenfachberaters wurde im Jahr 1990 aufgrund eines Gesetzentwurfs der CSU-Fraktion in die Landkreisordnung eingefügt, schreibt Fraktionsvorsitzender Hermann. Im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Abbau kommunaler Standards sei im vergangenen Jahr von einem Landkreis vorgeschlagen worden, diese Pflichtaufgabe abzuschaffen. Der Ministerrat habe das Innenministerium beauftragt, diesen Vorschlag zu prüfen. In der Verbandsanhörung habe sich der Landkreistag für die Beibehaltung der jetzigen Regelung, der Städtetag und der Gemeindetag aber für die Ausgestaltung als "freiwillige Leistung" ausgesprochen. Das Innenministerium habe dieses Ergebnis der Staatskanzlei mitgeteilt. Inwieweit der Vorschlag weiter verfolgt wird, sei derzeit noch offen.
Es gehe auf keinen Fall um die Abschaffung der Gartenfachberater, sondern darum, die Entscheidung über die Wahrnehmung dieser Aufgabe den Landkreisen selbst zu überlassen, so Herrmann. Im Herbst werde in Abstimmung mit der Staatsregierung entschieden, ob dieser Deregulierungsvorschlag weiter verfolgt werden soll. Keineswegs habe der Vorgang etwas mit dem derzeit in der Landtagsberatung befindlichen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalrechts zu tun, so der CSU-Fraktionsvorsitzende, der auch keine dementsprechende Regelung enthalte.