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Trotz notwendiger Sparmassnahmen möglichst keine Angebotsreduzierung im ÖPNV

"Es ist für eine Kommune nicht einfach, trotz der einvernehmlichen Kürzungen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf dem bisherigen hohen Niveau zu halten. Ich appelliere jedoch immer wieder an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmer, nicht durch vorschnelle Angebotskürzungen oder drastische Tariferhöhungen das bisher für den ÖPNV Erreichte in Frage zu stellen", schrieb Bayerns Verkehrsminister Dr. Otto Wiesheu.

"Ich darf auch dich bitten, diesen Appell an die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmer deiner unterfränkischen Heimat weiterzugeben, zumal nur eine optimal ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, zu der auch ein kundenorientierter ÖPNV gehört, entsprechende Standortvorteile im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen verschafft, teilte Dr. Wiesheu seinem Kabinettskollegen Eberhard Sinner (beide CSU) mit. Sinner hatte sich nach einem Gespräch und einer Eingabe des Bezirksvorsitzenden der unterfränkischen Busunternehmer, Franz-Josef Grasmann (Hafenlohr) an Verkehrsminister Dr. Wiesheu gewandt und für eine Weiterentwicklung im unterfränkischen ÖPNV gewworben.

Minister Dr. Wiesheu teilte mit, dass nach dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und den Kommunalen Spitzenverbänden über die Gestaltung der Ansätze im Einzelplan 13 „Allgemeine Finanzverwaltung" des Bayerischen Staatshaushaltes sich die Beteiligten des Spitzengesprächs Mitte Dezember 2003 darauf verständigt haben, im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs den Festbetrag, den Art. 13 d FAG für Finanzhilfen nach dem BayÖPNVG zur Verfügung stellt, von bislang 75 Mio. € auf 47,3 Mio. € zu reduzieren. Diese 75 Mio. € standen bislang in Höhe von rund 61 Mio. € den Aufgabenträgern als sog. „ÖPNV-Zuweisungen" zur Verfügung. In Höhe von rund 14 Mio. € gewährte der Freistaat pauschale Zuwendungen im Rahmen der Kooperationsförderung u.a. unmittelbar an die Verkehrsunternehmen (Art. 24 BayÖPNVG)..

Im Jahr 2004 werden die gesamten bayernweit aus Art. 13 d FAG nunmehr zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 47,3 Mio. € an die Aufgabenträger ausgereicht. Aus diesen Mitteln muss künftig auch die Kooperationsförderung bestritten werden, weil im Anschluss an eine Anregung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, eine Berichtsbitte des Bayerischen Landtages und mit Blick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur beihilferechtlichen Zulässigkeit öffentlicher Zuschüsse im Öffentlichen Personennahverkehr die Mittel für die Kooperationsförderung in die allgemeinen ÖPNV-Zuweisungen integriert werden. Die Regierungen werden den Betrag in Höhe von 47,3 Mio. € den einzelnen Aufgabenträgern nach Maßgabe des Art. 28 BayÖPNVG unter Berücksichtigung von Kooperationen zuweisen. Bei der Verteilung der Mittel werden die Kooperationen als Kriterium miteinbezogen. Insofern muss ich die Aussage der Verkehrsunternehmen korrigieren, wonach die Kooperationsförderung komplett gestrichen worden wäre.

Sparmaßnahmen der öffentlichen Hände sind in vielen Bereichen notwendig. Dass dabei auch der ÖPNV nicht gänzlich ausgenommen werden kann, ist leider unvermeidlich. Trotzdem darf ich dich bitten, im Rahmen des finanziell Vertretbaren, dazu beizutragen, das bisher hohe Angebot im ÖPNV in Unterfranken und im Landkreis Main-Spessart beizubehalten, schrieb Wirtschaftsminister Dr. Wiesheu.

 


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