Aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken sei das Bauvorhaben als förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) anerkannt und geeignet, die dortigen Verkehrsverhältnisse zu verbessern.
Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 2.358.000 € voraussichtlich ca. 841.000 € zuwendungsfähig sein. Bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme wird eine Festbetragsförderung in Höhe von 568.000 € in Aussicht gestellt. Die Regierung von Unterfranken werde ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlung zu leisten. Sie werde auch die erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen. Diese Inaussichtstellung werde gegenstandslos, wenn mit der Bauausführung nicht spätestens bis Ende 2005 begonnen wird, so Innenminister Dr. Beckstein.