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Sinner: Gemeinde Wiesthal erhält weitere Bedarfszuweisung

Wiesthal. Die im Juli 2003 gewährte Überbrückungsbeihilfe in Höhe von 25.000 € wird in eine verbleibende, nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung umgewandelt. Außerdem erhält die Gemeinde Wiesthal eine weitere Bedarfszuweisung von 25.000 €, also insgesamt 50.000 €.

Diese erfreuliche Mitteilung machte Bayerns Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser seinem Kabinettskollegen Eberhard Sinner (beide CSU).

Die Bayerische Staatsregierung hatte am 29. Juli 2003 ein Drei-Stufen-Programm zur Stärkung der Bedarfszuweisungen beschlossen. Im Rahmen der ersten Stufe hat das Bayerische Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium und nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände noch am gleichen Tag die bereitgestellten rund 14,5 Mio. € bewilligt. Im Rahmen der zweiten Stufe wurde bereits im Januar 2004 abschließend über die aufgrund des abgerechneten Haushaltes 2002 im Juli 2003 gewährten Bedarfszuweisungen entschieden. Die Städte und Gemeinden, denen am 29. Juli 2003 wegen Schwierigkeiten im laufenden Haushaltsjahr 2003 eine rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe bewilligt worden ist, haben mittlerweile ihren abgerechneten Haushalt 2003 vorgelegt. Auf dieser Basis wurde am 17. Mai 2004 ebenfalls im Rahmen der zweiten Stufe des Sonderprogramms über die Rückforderung der gewährten Überbrückungsbeihilfen oder ihre Umwandlung in verbleibende Bedarfszuweisungen und ggf. Aufstockung auf rund 50 % des von den Staatsministerien der Finanzen und des Innern ermittelten Fehlbedarfs entschieden. Dies bedeutet für die Gemeinde Wiesthal die Umwandlung der gewährten Überbrückungsbeihilfe in eine verbleibende Bedarfszuweisung in Höhe von 25.000 € und eine weitere Aufstockung um ebenfalls 25.000 € auf 50.000 €. Die Regierung werde die Gemeinde Wiesthal in Kürze über die Entscheidung unterrichten, informierte Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser seinen Kabinettskollegen Eberhard Sinner über diese Förderung in seinem Stimmkreis.

 


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