Er habe bei diesem Gespräch gleichzeitig deutlich gemacht, dass er grundsätzlich zu diesem Projekt stehe und die verlangte Zurückstufung des Projektes auch Proteste in der Region auslösen werde. Die Berichterstattung in den Medien hatte für Irritationen über die Haltung Beckstein`s gesorgt und Staatsminister Sinner zu einem erneuten Vorstoß veranlasst.
Die zugesagte Überprüfung habe ergeben, so Minister Dr. Beckstein, dass die "B 26n, Westumgehung Würzburg" sinnvoll ist. Der vierstreifige Neubau der B 26n im Abschnitt "A 7 - Karlstadt" mache allerdings nur in engem Zusammenhang mit der Realisierung des Abschnittes "Karlstadt - A 3" Sinn. Mit der Einstufung der Abschnitte "A 7 - Karlstadt" im Vordringlichen Bedarf und "Karlstadt - A 3" im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht könnten die Planungen für beide Abschnitte gleichzeitig betrieben werden. Er, Beckstein, würde es allerdings bevorzugen, wenn beide Teilstrecken in gleicher Weise entweder im Vordringlichen Bedarf oder im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht im Bedarfsplan eingestuft wären.
Der Innenminister verweist darauf, dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes und damit der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sich derzeit in der parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestages befindet. Eine Antragsberechtigung der Länder bestehe hier nicht mehr. Insoweit bleibe das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen im Bundestag abzuwarten.
In der gleichen Angelegenheit hatte sich auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg Pia Beckmann und die Stadt Karlstadt an Innenminister Dr. Günther Beckstein gewandt. Ihnen wurde inhaltsgleich geantwortet.