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Sinner: "Bayern unterstützt Fernstraßenentwicklungsachse westliches Mainfranken"

Main-Spessart. "Zur Lösung der Verkehrsprobleme im Großraum Würzburg und besseren Verkehrsanbindung des autobahnfernen Main-Spessart-Raumes "Lohr-Gemünden-Karlstadt" halte ich neben dem vorrangigen sechsstreifigen Ausbau der A 3 auch die B 26n für besonders wichtig", antwortete Bayerns Innenstaatssekretär Georg Schmid Europaminister Eberhard Sinner.

Sinner hatte sich nach einer Eingabe der IHK Würzburg-Schweinfurt an das Innenministerium gewandt und um Unterstützung für dieses Projekt geworben.

Staatssekretär Schmid verweist auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2001 in der der Bedarf und die Möglichkeiten für eine Entwicklungsachse westliches Mainfranken zwischen der A 3 und A 7 und deren Wechselwirkungen mit alternativen Ausbaumaßnahmen an der A3 zwischen Kist und Biebelried, sowie an der A 7 zwischen Biebelried und Werneck untersucht wurden. Insbesondere sollten die raumstrukturellen Auswirkungen der Entwicklungsachse für den nordwestlichen Landkreis Würzburg und die Erschließung des Raumes Lohr/Gemünden/Karlstadt untersucht werden.

Die Machbarkeitsstudie empfehle den Bau einer neuen Fernstraßenverbindung, deren Planungskorridor am Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck beginnt, zwischen Karlstadt und Himmelstadt den Main überquert und im Bereich der Anschlussstelle Helmstadt an die A 3 (Trassenkorridor Mitte) anschließt.

Auf der Basis dieses Trassenkorridors hat der Bund die B 26n im Bundesverkehrswegeplan vom 02.07.2003 in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt Karlstadt - AD Werneck (A 7) wurde in den vordringlichen Bedarf eingereiht. Der überwiegend im Landkreis Würzburg zu liegen kommende Abschnitt zwischen der A 3 und Karlstadt wurde in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht aufgenommen. Der die Bundesfernstraßen betreffende Teil des Bundesverkehrswegeplanes ist gleichzeitig der Entwurf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen und wird als Anlage Bestandteil des Fernstraßenausbaugesetzes. Das 5. Änderungsgesetz befinde sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Die geteilte Dringlichkeit von Nord- und Südabschnitt der B 26n habe auf die Verwirklichung des Projektes aus bayerischer Sicht keine nachteiligen Auswirkungen meint Staatssekretär Schmid. Die Einstufung des Südabschnittes zwischen Karlstadt und der A 3 in der Kategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" erlaube es, auch für diesen Abschnitt die Planungsverfahren bis hin zum Planfeststellungsbeschluss zu betreiben. Somit könne als nächster Schritt für die gesamte B 26n ein gemeinsames Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Dies sei sinnvoll und zweckmäßig, weil im Raumordnungsverfahren auch die Frage der Neuordnung des der B 26n nachgeordneten Bundes-, Staats- und Kreisstraßennetzes und dessen Zubringerfunktion zur B 26n zu klären sei. Neben den regionalen Standortimpulsen für den zentralen Bereich im Landkreis Main-Spessart profitiere der Raum bereits bei Verwirklichung des Nordabschnittes der B 26n durch die Anbindung an die A 7/A 70 auch von der großräumigen Öffnung der Märkte nach Osteuropa, schreibt Schmid an Europaminister Eberhard Sinner und begrüßt die Initiative der IHK Würzburg-Schweinfurt für diese Maßnahme.

 


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