"Damit kann eine dringend erforderliche Straßenbaumaßnahme in deinem Stimmkreis bestmöglich gefördert werden", so Minister Dr. Beckstein an Sinner. Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 672.000 € voraussichtlich 410.000 € zuwendungsfähig sein. Hierzu wird nach § 2 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme diese Festbetragsförderung in Aussicht gestellt.
Die Regierung von Unterfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlung zu leisten. Sie wird auch die erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen. Diese Inaussichtstellung wird gegenstandslos, wenn mit der Bauausführung nicht spätestens bis Ende 2005 begonnen wird, teilte Eberhard Sinner mit.