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Freistaat Bayern gewährt Bedarfszuweisungen

Main-Spessart. Bayerns Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser hat jetzt seinen Kabinettskollegen Eberhard Sinner (beide CSU) darüber informiert, dass sein Ministerium über die beantragten Bedarfszuweisungen der Gemeinden Mittelsinn, Triefenstein und Wiesthal (alle Landkreis Main-Spessart) entschieden hat.

Demnach erhält die Gemeinde Mittelsinn 25.000 € und der Markt Triefenstein 110.000 €. Grundlage der Bewilligung ist der Gewerbesteuerausfall im Jahr 2002. Die Gemeinde Wiesthal erhält 25.000 € rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe. Hier ist Grundlage für die Bewilligung der vorläufige Gewerbesteuerausfall 2003.

Finanzminister Prof. Faltlhauser verweist darauf, dass die Staatsregierung ein Drei-Stufen-Sonderprogramm zur Stärkung der Bedarfszuweisungen beschlossen hat. Demnach kommen im Januar 2004 weitere bis zu 14,8 Mio € zur Auszahlung. Diese Mittel dienen - ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich wäre - zur Aufstockung der jetzt zugeteilten Bedarfszuweisungen. Welche Zuweisungen jedoch im Einzelnen aufgestockt werden, sei noch nicht endgültig entschieden, teilte er Staatsminister Eberhard Sinner mit.

 


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