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"Sonderprogramm zur Sportstättenfinanzierung ist eine attraktive Alternative"

Main-Spessart. Das Sonderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zur Gewährung zinsverbilligter Darlehen für den Sportstättenbau hat für Irritationen bei den Vereinen und Funktionären im Landkreis gesorgt. Staatsminister Eberhard Sinner, MdL, stellt deshalb klar, dass es sich dabei nur um eine attraktive Alternativlösung handelt.

Jeder Verein müsse selbst entscheiden welche Finanzierungsmöglichkeit für ihn die günstigere ist.

Das Sonderprogramm zur Gewährung zinsverbilligter Darlehen wurde als Alternative zusätzlich zur regulären Sportförderung geschaffen. Damit haben die Vereine jetzt die Wahl, ob sie das neue Sonderprogramm in Anspruch nehmen oder bei der bisherigen Sportstättenförderung bleiben möchten. Dies gilt natürlich insbesondere für die Vereine, die künftig neu einen Antrag auf Förderung stellen oder noch keine Bewilligung auf ihren bereits eingereichten Antrag erhalten haben. Die Wahlmöglichkeit bestehe jedoch auch für Vereine, die bereits einen Bewilligungsbescheid vom BLSV erhalten, für ihr Vorhaben aber bisher noch keine staatliche Zuwendung ausbezahlt bekommen haben. Daher wurden diese Vereine vom BLSV über die Möglichkeiten informiert, an Stelle der regulären Sportförderung das neue Sonderprogramm in Anspruch nehmen zu können und um eine entsprechende Entscheidung gebeten, so Eberhard Sinner.

Zugleich wurde vom BLSV darauf hingewiesen, dass der im Bewilligungsbescheid in Aussicht gestellte Zeitpunkt der Auszahlung von Fördermitteln keine Garantie darstelle, sondern die Bewilligungsbescheide unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel erlassen wurden. Das Sonderprogramm wurde so gestaltet, dass es eine gleichwertige Alternative zu den finanziellen Vorteilen der regulären Sportförderung darstellt und darüber hinaus durch die festgelegten Konditionen hohe Planungssicherheit gegeben ist. Den Vereinen ist deshalb - soweit die Finanzierungsplanung dies zulässt - eine Inanspruchnahme des Sonderprogramms grundsätzlich zu empfehlen, da der Zeitpunkt der Auszahlung aus der regulären Sportförderung - wie in den Bescheiden ausdrücklich hervorgehoben - von der künftigen Haushaltssituation abhängig ist, über die eine Aussage nicht getroffen werden kann.

Die Entscheidung, so Eberhard Sinner, trifft der Verein selbstverständlich aufgrund seiner eigenen Finanzierungsplanung selbst. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf das neue Darlehensprogramm gibt es nicht. Die Mitteilung des BLSV berührt auch nicht die grundsätzlich durch den Verteilerausschuss des BLSV festgestellte Förderwürdigkeit eines Vorhabens. Die Konditionen des Sonderprogramm sind

  • Das Darlehen wird in Höhe von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt
  • Der Zinssatz von 1,25 % wird über die gesamte Laufzeit des Darlehens gewährt
  • Die Laufzeit beträgt 22 Jahre, davon zwei Jahre tilgungsfrei
  • Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt nach dem Baufortschritt ohne Wartezeiten

Soweit Vereine das Sonderprogramm in Anspruch nehmen wollen, ist zur Absicherung des Darlehens eine kommunale Ausfallbürgschaft erforderlich. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Kommune ist nicht gefordert. Ferner weist Staatsminister Sinner darauf hin, dass die vom BLSV den Vereinen gesetzte Frist von 45 Tagen sich lediglich auf den nächsten Sitzungstermin des Verteilerausschusses des BLSV bezieht. Eine Ausschlussfrist hinsichtlich des Sonderprogramms besteht nicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass kein Verein zu einer Umstellung gezwungen ist. Das Sonderprogramm stelle eine je nach der jeweiligen Finanzierungssituation attraktive Alternativlösung dar, die eine hohe Planungssicherheit gewährt, so Eberhard Sinner.

 


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