Aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken wird das obengenannte Bauvorhaben der Stadt Marktheidenfeld als förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anerkannt.
Es sei zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und in das Programm aufgenommen, teilte Innenminister Dr. Beckstein mit. Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1.170.000 Euro voraussichtlich 489.000 Euro zuwendungsfähig sein. Hierzu wird bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 255.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Regierung von Unterfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten. Sie wird auch die erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen. Diese Inaussichtstellung wird gegenstandslos, wenn mit der Bauausführung nicht spätestens Ende 2004 begonnen wird, schreibt Dr. Beckstein.