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Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Da die Betriebe, die von Neuregelung negativ betroffen sind, derzeit informiert werden, möchte ich dich über die erfolgten Änderungen bei der Ausgleichszulage ab dem Jahr 2002 in Kenntnis setzen, schreibt Landwirtschaftsminister Josef Miller seinem Kabinettskollegen Eberhard Sinner.

Sinner hatte sich an Miller gewandt, nachdem verschiedene Petitionen in diesem Bereich an ihn herangetragen wurden.

"Wie dir bekannt ist", schreibt Staatsminister Josef Miller, "hat für Bayern die Ausgleichszulage eine herausgehobene Bedeutung. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente für einen wirksamen Einkommensausgleich und sichert den Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft in Bayern. Entgegen der Entwicklung in anderen Ländern haben in Bayern, Fraktion und Staatsregierung gemeinsam, an diesem Instrument festgehalten und wiederholt Verbesserungen eingebracht.

Gleichzeitig hätten immer detailliertere Vorgaben der EU zu einem kaum mehr bewältigbaren Vollzugs- und Kontrollaufwand geführt, der von der landwirtschaftlichen Praxis zurecht massiv beklagt werde. Auch die politischen Gremien hätten die ausufernde Bürokratisierung im Bereich der Landwirtschaft problematisiert und ein entschiedenes Gegensteuern gefordert.

Die Ausgleichszulage werde seit dem Jahr 2000 (Agenda 2000) mit Mitteln aus dem Garantiebereich zu 50 % aus Brüssel kofinanziert (bis 1999 betrug der Kofinanzierungssatz lediglich 25 % und wurde aus dem Strukturbereich bereitgestellt). Dementsprechend unterliege diese Maßnahme einer erhöhten Prüfintensität insbesondere von Seiten der EU-Kontrollstellen. So wurde allein zwischen November 2001 und Februar 2002 die Ausgleichszulage in Bayern fast 4 Wochen lang durch den Europäischen Rechnungshof überprüft.

Auch die von der EU-Kommission geforderte sogenannte Bescheinigende Stelle überprüfe die Ausgleichszulage seitdem mit äußerster Strenge. Diese Stelle hat jährlich gegenüber Brüssel eine Bescheinigung über die Prüfergebnisse und Rechtmäßigkeit der Zahlungen abzugeben. Zahlreiche vorliegende Beanstandungen würden ohne Systemumstellung zu erheblichen Rückforderungen bei den geprüften Betrieben (im Einzelfall zurück bis 1993) bis hin zu deren Existenzgefährdung führen. Für den Landeshaushalt ergäben sich gleichzeitig unabwägbare Risiken aufgrund von drohenden Anlastungen. Wir waren deshalb gezwungen, zu reagieren, so Miller.

Entscheidendes Kriterium für die Höhe der Ausgleichszulage war und ist die maßgebliche Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) des Betriebes. Bei der bisherigen Regelung wurde zur Ermittlung dieser Kennzahl für die Eigentumsflächen der LVZ-Wert des Einheitswertbescheides (EHWB) verwendet, für die Pachtflächen die durchschnittliche LVZ der Gemeinde. Mit der Neuregelung wird nunmehr auch für die Eigentumsflächen die LVZ der Gemeinde herangezogen. Durch diese Pauschalierung erhalte der überwiegende Teil der Betriebe eine höhere Zuwendung. Es gebe aber auch Betriebe, die weniger erhalten.

Zur Abmilderung dieser Auswirkungen ist es mir in Brüssel gelungen die Förderhöhe je LVZ-Punkt deutlich von 5 € auf 7 € anzuheben, den Mindestauszahlungsbetrag von 150 € auf 100 € abzusenken und den Ausschluss von Betrieben mit einer LVZ über 35 abzuschaffen sowie eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung (Härtefälle) vorzusehen. Die Zahl der negativ betroffenen Betriebe konnte somit erheblich verringert werden. Nachdem die Pachtanteile in Bayern weiter steigen, wäre auch bei der vorherigen Regelung die Bedeutung der LVZ der Eigentumsflächen immer nachrangiger geworden. Freilich bleiben Einzelfälle mit geringerer Auszahlung, die trotz aller Anstrengungen nicht vermieden werden konnten.

Zusammengefasst stellen sich die Vorteile wie folgt dar:

  1. Ca. 17 Mio. € mehr Fördermittel für die bäuerlichen Familienbetriebe pro Jahr und damit Sicherung der bereit gestellten EU-Mittel.
  2. Deutlich verringertes Risiko für den Landwirt bei der Förderabwicklung durch Vermeidung von Rückforderungen auch für die Anträge der Vergangenheit.
  3. Vereinfachung bei allen Antragstellern durch Wegfall
    - des jährlich erforderlichen Abgleichs aller Flächen (ca. 3 Mio. Flurstücke) bezüglich der Angaben zu den Eigentumsverhältnissen mit der Vermessungsverwaltung,
    - der Angabe zur LVZ, mit jährlicher Vorlage des neuesten gültigen Bescheids des Finanzamts, (ab 2003 bei ca. 90 000 Betrieben; bisher bei 10 % durchgeführt).
  4. Erheblich vereinfachte Integration in das ab 2003 aufzubauende Geographische Informationssystem (Forderung der EU-Kommission) und Schaffung eines zukunftsfähigen Systems.
  5. Nicht zuletzt Neueinbezug von ca. 6.000 Betrieben in die Ausgleichszulage.

Ich habe sowohl die politischen Gremien als auch den Berufsverband in den Entscheidungsprozess intensiv eingebunden. Dabei wurde eine Härtefallregelung zur Abfederung der Umstellung beschlossen. Der Abbau der Bürokratie und eine deutliche Verwaltungsvereinfachung sind eine ganz bedeutende Zukunftsaufgabe. Davon profitiert vor allem die Landwirtschaft selbst. In diesem Sinn darf ich dich bitten, die Neuregelung konstruktiv mitzutragen, schließt das Schreiben von Landwirtschaftsminister Josef Miller.

 


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