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Regierung von Unterfranken prüft Kormoran-Abschuss

Die Regierung von Unterfranken prüft, ob eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von jährlich 60 Kormoranen erteilt werden kann. Der bayerische Umweltminister Dr. Werner Schnappauf und Staatsminister Eberhard Sinner waren vom Vorsitzenden der Fischerzunft Lohr, Alfred Höfling, gebeten worden sich für eine Ausnahmegenehmigung einzusetzen.

Die Fischerzunft Lohr hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 12.01.2002 den Antrag gestellt, die Kormoranverordnung so zu ändern, dass die Bejagung der Kormorane auch für die Fluß-km 191,6 bis 206 des Maines möglich ist. Zur Begründung führte sie an, dass in den letzten Winterhalbjahren regelmäßig zwischen 240 und 310 Kormorane gezählt wurden und der Fischbestand mittlerweile trotz umfangreicher Besatzungsmaßnahmen nachhaltig geschädigt sei. Der Ausfang bestimmter Fischarten und Fischgrößen sei nachweislich stark (bis zu 80 %) zurück gegangen. Auch im Hinblick auf den zunehmenden Schwerlastverkehr auf dem Main seien solche Belastungen nicht mehr hinnehmbar, so der Vorsitzende der Lohrer Fischerzunft. Gleiche Probleme hätten auch die Nachbarzünfte Rothenfels und Gemünden.

Das Verbot des Tötens von Kormoranen beruhe auf Vorschriften der EG-Vogelschutzrichtlinie, die im Bundesnaturschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurden, teilte jetzt Minister Dr. Schnappauf mit. Ausnahmen vom Tötungsverbot seien danach nur zulässig, soweit dies zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist.

In einem vom Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten zusammen mit seinem Haus 1994 vor dem erstmaligen Erlass der Kormoranverordnung in Auftrag gegebenen Gutachten konnten für den angeführten Bereich des Mains die Voraussetzungen für eine generelle Ausnahmegenehmigung durch Rechtsverordnung grundsätzlich nicht nachgewiesen werden. Auch bei Neuerlass der Kormoranverordnung zum 18. Juli 2000 habe sich keine Änderung der Sach- und Rechtslage ergeben. so Minister Dr. Schnappauf.

Zu der EG-rechtlich gebotenen regelmäßigen Überprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen wurde jedoch auch die derzeit geltende Kormoranverordnung befristet bis zum 31. Juli 2004 erlassen, um zu diesem Zeitpunkt ggf. eine Anpassung der Verordnung an mögliche Änderungen der Verhältnisse vornehmen zu können, so Dr. Schnappauf. In der Zwischenzeit können an den von der Kormoranverordnung ausgenommenen Gewässerabschnitten im konkreten Einzelfall bei Nachweis der gesetzlich geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige höhere Naturschutzbehörde erteilt werden. Die Regierung von Unterfranken werde auf dieser Grundlage den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von jährlich 60 Kormoranen prüfen und darüber entscheiden, so Minister Dr. Schnappauf.

 


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