Nach den vorliegenden Unterlagen der Regierung von Unterfranken sind die veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 6.078.000 DM voraussichtlich mit ca. 5.873.000 DM zuwendungsfähig.
Das Bauvorhaben wurde von der Regierung von Unterfranken als förderfähig nach dem Finanzausgleichsgesetz anerkannt und in das laufende Programm aufgenommen. Die Regierung von Unterfranken wurde ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten.