"Trotz der bekannt schwierigen Haushaltssituation" können damit zahlreiche kommunale Hochbaumaßnahmen (Schulen, Sportanlagen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude) gefördert werden, schreibt Finanzminister Faltlhauser.
Mit diesen Zuwendungen können alle laufenden Baumaßnahmen weiter finanziert und neue Projekte in die Förderung aufgenommen werden. Der überwiegende Teil dieser Zuwendungen entfällt auf die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen, deren Auszahlung erst im Jahr 2002 möglich ist. Die Regierung von Unterfranken wurde angewiesen, das zugeteilte Kontingent für Schulbaumaßnahmen vorrangig für bereits anfinanzierte und baulich vollendete Maßnahmen einzuplanen. Insbesondere sollen Maßnahmen mit geprüftem Verwendungsnachweis im Rahmen der verfügbaren Mittel die noch ausstehende Restbeihilfe erhalten.
Aufgrund des enormen Fördermitteleinsatzes von fast 910 Mio DM in den Jahren 1992 bis 2000 für den Bau von anerkannten Kindergärten sei zwischenzeitlich faktisch die Vollversorgung erreicht. Die Mitfinanzierung der Kindergartenbauten erfolge nahezu bauzeitgleich, d.h. für alle Kindergartenbaumaßnahmen, für die bis 31. März 2001 die Verwendungsnachweise geprüft sind, werden die Restbeihilfen noch im Haushaltsjahr 2001 bewilligt. Kindergartenbaumaßnahmen, für die die Verwendungsnachweise bis 31. Oktober 2001 den Regierungen prüffähig vorgelegt werden, können voraussichtlich im Februar 2002 abfinanziert werden.
Laut Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser sei im Bereich der Art. 10 FAG-Förderung nunmehr in der Regel eine "bauzeitnahe Abfinanzierung" möglich. Ausgenommen seien lediglich Vorhaben, bei denen auf Wunsch der Kommunen dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt wurde. Für das Kalenderjahr 2001 wird die Regierung von Unterfranken nach Abschluss der fachlichen Prüfungsverfahren folgende Bewilligungsbescheide für den Stimmkreis Main-Spessart erteilen:
Für den Landkreis Main-Spessart: