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Weiterhin 2 Kfz-Zulassungsstellen für Würzburg-Land und Würzburg-Stadt

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage sieht das Bayerische Wirtschaftsministerium "derzeit keine schnelle und unbürokratische" Lösung für eine gemeinsame Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Würzburg Stadt und Landkreis...

...wie dies der stellvertretende Vorsitzende der Würzburger CSU-Stadtratsfraktion Wolfgang Scheller und der Innungsobermeister der Kfz-Innung, Wilfried Grampp, Lohr, beantragt hatten. Dies teilte Staatsminister Eberhard Sinner (CSU), der sich für das Anliegen bei seinen Kabinettskollegen Dr. Otto Wiesheu und Dr. Günther Beckstein eingesetzt hatte, CSU-Stadtrat Wolfgang Scheller mit.

Nach Auskunft des Bayerischen Wirtschaftsministeriums hätten die Entscheidungsgremien der Stadt und des Landkreises Würzburg bisher keinen offiziellen Zusammenlegungsantrag gestellt. Maßgebend dafür war die bisherige klare Aussage, dass rechtliche Hinderungsgründe bestehen. Bei der Stadt Würzburg sei mittlerweile vom Landkreis ein Bauantrag für die Erweiterung der Zulassungsstelle des Landkreises, die sich im Stadtgebiet befindet, eingereicht. Das Gebäude, in dem sich die städtische Zulassungsstelle befindet, wurde mittlerweile an die Sparkasse veräußert.

Den ursprünglichen Plänen des Landkreises, die Zulassungsstelle nach Veitshöchheim umzusiedeln, hat der Kreistag wegen den damit verbundenen Kosten nicht zugestimmt. Der Lösung, gemeinsam mit dem TÜV au dessen Betriebsgelände sowohl die Zulassungsbehörde der Stadt und des Landkreises zu errichten, wurde von den Entscheidungsgremien ebenfalls nicht zugestimmt.

Außerdem sind nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums für eine mögliche Zusammenlegung folgende Maßnahmen notwendig:

  • Änderung des Verkehrswesenzuständigkeitsgesetzes oder des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
  • Freistaat Bayern und Stadt müssten einen entsprechenden Zweckverband gründen
  • Dieser Zweckverband müsste in der Anlage I zur StVZO eine Erkennungsnummer erhalten (z.B. WÜ Stadt und Landkreis Würzburg wie vergleichbar Trier), also Änderung der StVZO notwendig
  • Bisher hat die Stadt Würzburg die Schadensklasse 7 und der Landkreis Würzburg die Schadensklasse 5. Der Beitragsunterschied bei einem VW-Cabrio beträgt rund 100 DM/Jahr. Bei einer Zusammenlegung würde die Schadensstatistik von Stadt und Landkreis zusammengelegt und neu ermittelt. Eine Erhöhung der Prämie, aber evtl. auch eine Ermäßigung wären die Folge.
  • Probleme gibt es auch bei der Berechnung und Verteilung der FAG-Schlüsselzuweisungen, da die Berechnungsgrundlage die Zulassungsbezirke bisherigen Zuschnitts sind.

Aufgrund dieser Sachlage sieht das Bayerische Wirtschaftsministerium keine schnelle und unbürokratische Lösung, wie dies die Antragsteller , Stadtrat Wolfgang Scheller und Innungsobermeister Wilfried Grampp, wünschen. Sollten sich neue Fakten ergeben wäre Minister Eberhard Sinner gerne bereit das Problem erneut aufzugreifen.

 


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