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Dringend erforderliche Straßenbaumassnahmen werden mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert

Main-Spessart. Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein teilte jetzt dem Lohrer CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner auf dessen Anfrage mit, dass mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Eußenheim-Bühler eine dringend erforderliche Straßenbaumassnahme mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wird.

Aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken werde der Ausbau der Ortsdurchfahrt Bühler im Rahmen des Ausbaus der Kreisstrasse MSP 1, Bauabschnitt III, mit einer Festbetragsfinanzierung von 590.000 DM gefördert. Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1.353.000 DM voraussichtlich ca. 998.000 DM förderfähig sein. Wie Beckstein weiter informiert, wird die Regierung von Unterfranken ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt auszuzahlen. Die Inaussichtstellung werde gegenstandslos, wenn mit der Baumassnahme nicht bis spätestens Ende 2002 begonnen wird.


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