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Eberhard Sinner: Tragkraftspritzen für die Feuerwehren werden auch künftig bezuschusst

Die Gemeinde Steinfeld hat keine finanziellen Nachteile durch die Änderungen der Zuwendungsrichtlinien bei der Anschaffung ihrer neuen Tragkraftspritzen für die Feuerwehren Hausen und Waldzell, teilte der Bayerische Innenstaatssekretär Hermann Regensburger dem CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner auf dessen Eingabe hin mit.

Ursprünglich sollte diese Förderung der Pauschalierung zum Opfer fallen. Erst im Rahmen der Verbandsanhörung haben sich sowohl der Landesfeuerwehrverband Bayern als auch die kommunalen Spitzenverbände dafür ausgesprochen, die Tragkraftspritzen als "Herzstück" der kleinen Ortsfeuerwehren künftig in der Einzelförderung zu belassen. Diesem Wunsch ist das Bayerische Innenministerium nachgekommen, teilte Staatssekretär Regensburger mit. Bürgermeister Matthias Loschert hatte sich an den Abgeordneten Eberhard Sinner gewandt und eine finanzielle Benachteiligung befürchtet.

In seinem Schreiben an Eberhard Sinner teilte Staatssekretär Hermann Regensburger mit, dass mit den neu eingeführten Zuwendungsrichtlinien vom 30.08.2000, die rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft getreten sind, die Förderung von Beschaffungen der Gemeinden und Landkreise nicht mehr ausschließlich im Wege der (Projekt-)Einzelförderung, sondern zum Teil über zweckgebundene pauschale Zuwendungen erfolgt. Während kostenintensive Beschaffungen wie Feuerwehrfahrzeuge und sonstige Spezialausrüstung weiterhin entsprechend der fachlichen Notwendigkeit im Wege der Einzelförderung bezuschusst werden, werden kleinere Ausrüstungsgegenstände mit einem geringen Anschaffungswert, die aber rund zwei Drittel der Förderanträge ausmachen, insbesondere im Hinblick auf die Einsparung von erheblichem Verwaltungsaufwand und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Kommunen, nunmehr über zweckgebundene Zuwendungen gefördert.

Nachdem absehbar war, dass die neuen Zuwendungsrichtlinien aufgrund des umfangreichen Anhörungs- und Abstimmungsverfahrens erst im Laufe des Jahres 2000 eingeführt werden können, wurden die Regierungen bereits Ende 1999 angewiesen, alle Förderanträge, die künftig der Pauschale unterliegen werden und nach dem 31.12.1999 bei den Bewilligungsbehörden eingehen, bis zur Neufassung der Zuwendungsrichtlinien vorläufig zurückzustellen und hierfür keine Bewilligung mehr auszusprechen. Die Zuwendungsempfänge konnten sich rechtzeitig auf diese Verfahrensweise einstellen, da das Konzept von Anfang an mit allen betroffenen Verbänden erörtert war. Die Anordnung der Regierungen, so Regensburger, war auch förderrechtlich notwendig, da ansonsten die einzelnen Kleingegenstände im Jahre 2000 doppelt - sowohl einzeln als auch pauschal - bezuschusst worden wären.

Die angesprochenen Tragkraftspritzen TS 8/8 waren im Entwurf der neuen Zuwendungsrichtlinien wegen der relativ geringen Beschaffungskosten noch in der o.a. pauschalen Zuwendung enthalten, räumte Staatssekretär Regensburger ein. Erst im Wege der abschließenden Verbandsanhörung haben sich sowohl der Landesfeuerwehrverband Bayern als auch die kommunalen Spitzenverbände dafür ausgesprochen, die Tragkraftspritzen als "Herzstück" der kleinen Ortsfeuerwehren künftig weiterhin in der Einzelförderung zu belassen. Diesem Wunsch ist das Staatsministerium des Innern insbesondere aufgrund des im Bayer. Feuerwehrgesetz verankerten Erhaltungsgebots der Ortsfeuerwehren nachgekommen, so dass Tragkraftspritzen auch nach Einführung der neuen Zuwendungsrichtlinien weiterhin einzeln gefördert werden können. Durch die den geplanten Beschaffungen zugrunde liegenden neuen Zuwendungsrichtlinien entstehen der Gemeinde Steinfeld keine finanziellen Nachteile, denn die für Tragkraftspritzen geltende Kostenpauschale in Höhe von 19.000 DM ist gegenüber den alten Sätzen unverändert geblieben, so Staatssekretär Regensburger. Einer Zuschussbewilligung durch die Regierung von Unterfranken dürfte somit nichts mehr im Wege stehen.

 


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