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Eberhard Sinner: Freistaat Bayern verbessert Förderung für Weinbau unter erschwerten Bedingungen

Neben der unveränderten Fortführung des Programms "Alte Weinberge" wird der Weinbau in Steil- und Terrassenlagen nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm den neuen Bedürfnissen angepasst.

Die wichtigsten Neuerungen dabei sind die Einteilung der Fördermassnahmen in vier Erschwernis-Kategorien, die Ausrichtung der Höhe der Förderung an diesen Erschwernis-Kategorien und die Anhebung des Förderbetrages je nach Erschwernisgrad auf bis zu 5000 DM pro Hektar. Diese Auskunft erhielt der Lohrer CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner von Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller auf seine Anfrage.

Der Weinbau in Steil- und Terrassenlagen stelle ein landschaftsprägendes Element unserer Weinbaugebiete dar. Das gelte insbesondere für das fränkische Anbaugebiet, schreibt Minister Miller dem Abgeordneten Sinner. Diese landschaftsprägenden Rebflächen seien Teil der Existenzgrundlage der Winzer und zur Erzeugung hoher, dem Gebietscharakter der Weine prägenden Qualitäten prädestiniert.
Diese Rebflächen bilden gleichzeitig eine unverzichtbare Kulisse für den Fremdenverkehr in unseren Weinbaugemeinden und dienten damit indirekt auch dem Tourismus und der Gastronomie. Die Erhaltung des Weinbaues in diesen Steil- und Terassenlagen sei auf Grund der hohen Bewirtschaftungskosten und die dadurch bedingte verminderte Rentabilität gefährdet, so Minister Josef Miller. Die Aufgabe der Bewirtschaftung dieser Lagen würde die Existenzgrundlage der Winzer verringern, die Attraktivität der vom Weinbau geprägten Landschaft für den Fremdenverkehr verändern und die durch jahrhundertelange Bewirtschaftung entwickelte floristische und faunistische Sonderheiten gefährden, verdeutlicht Miller den Stellenwert des fränkischen Weinbaus.

Um einer derartigen Entwicklung vorzubeugen habe das Bayerische Landesamt für Umweltschutz in den Jahren 1980 bis 1982 eine Kartierung unbereinigter Weinberge in Franken durchgeführt. Dabei wurden insbesondere kleine Weinbergslagen erfaßt, die meist an steileren Hängen gelegen sind und sich durch ökologische, landschaftsästhetische und/oder heimatkundlich wertvolle Landschaftsbestandteile wie Mauern, Treppen, Steinriegel, Hecken, Gebüsche, Obstwiesen und Trockenrasen auszeichneten.

Neben der Bestandsaufnahme wurden Vorschläge für die weitere Entwicklung der vom Brachfallen bedrohten alten Weinberge erarbeitet. Diese Vorschläge fanden letztlich ihren Niederschlag in dem Programm "Alte Weinberge" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Die finanzielle Abwicklung erfolgte in der Folgezeit über das Vertragsnaturschutzprogramm sowie mit Hilfe des Landschaftspflegeprogramms.

Für den Verzicht auf Herbizide, Erschwernisse bei der Bodenbearbeitung und den Erhalt ökologisch wertvoller Begleitstrukturen (Mauern, Trockenrasen) können 1000 bis 5000 DM pro Hektar und Jahr gewährt werden. Hinzu kommen bis zu 5000 DM/ha an Zuschüssen für die Instandsetzung von Trockenmauern und Treppen. Die maximale Förderung betrage insgesamt bis zu 10.500 DM je ha und Jahr, verdeutlicht Minister Miller die finanziellen Leistungen des Freistaates Bayern.
Ziel des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms sei dabei, in solchen alten Weinbergslagen durch Fortsetzung des traditionellen, kleinstrukturierten und naturschonenden Weinanbaus wichtige Lebensräume mit vielen seltenen Tieren und Pflanzen zu sichern. Folgende spezielle Lebensräume seien beispielsweise Bestandteil alter Weinbergslagen: Extensiv benutzte Weinbergsflächen, Wildgrasfluren, Streuobstbestände, sowie Mauern, Raine und Felsbänder.
Als Grundlage für die Höhe der Förderung aus den neuen Programmen wurde ein betriebswirtschaftliches Gutachten der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau herangezogen, in dem die durch die jeweilige Bewirtschaftungsform bedingten Mehraufwendungen berechnet wurden. Außerdem eine von der Regierung von Unterfranken durchgeführte Kartierung der Steil- und Terassenlagen mit einer parzellenscharfen Abgrenzung der Erschwernisstufen nach Kategorien und Fördersätzen. Die Zuordnung erfolgte nach dem jeweils steilsten Bereich innerhalb der Parzelle. Ferner wurde festgelegt, dass Zuwendungen nur für Steil- und Terassenlagen gewährt werden, die in der Weinbaukartei erfasst sind und außerhalb der Gebietskulisse "Alte Weinberge" liegen. Betriebe, die ihren gesamten Betrieb nach Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaften, können bei gänzlichem Verzicht auf Herbizide, zusätzlich eine Förderung in Höhe von 650 DM/ha erhalten. Eine Bewilligung von Anträgen kann erst dann erfolgen, wenn die EU-Kommission ihre Zustimmung zur Agenda 2000 (Programmplanung) mitgeteilt hat. Damit werde in den kommenden Monaten gerechnet, schreibt Miller.

Für Eberhard Sinner (CSU), der sowohl Mitglied im Landwirtschafts- als auch im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages ist, steht damit fest, dass der Freistaat Bayern auch zu finanziell schwierigen Zeiten die Winzer beim Erhalt einer schönen und ökologisch wertvollen Landschaft durch Förderung des Weinbaus unter erschwerten Bedingungen nach Kräften unterstützt. Er selbst sei immer bestrebt die besonderen Leistungen der einheimischen Landwirte und Winzer für die Erhaltung unserer fränkischen Kulturlandschaft zu fördern.

 


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