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Rot-grüne Bundesregierung zeigt besondere soziale Kälte

Durch das Haushaltssanierungsgesetz der SPD/Grünen-Bundesregierung vom 22.12.1999 wurden die gesetzlichen Vorschriften dahingehend geändert, dass der Leistungsberechtigte sich ab dem ersten Tag "angemessen" an den entstehenden Aufwendungen unter Berücksichtigung seines Einkommens zu beteiligen hat.

Die Selbstbeteiligung
darf höchstens 50 Prozent der Aufwendungen betragen. Damit ist für alle Leistungsfälle, für die der Versicherungsfall nach dem 31.12.1999 eintritt, ohne Ausnahme und Ermessensspielraum vom ersten Tag an eine Selbstbeteiligung zu fordern, teilte der Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Unterfranken (LAK) dem Lohrer CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner auf dessen Eingabe hin mit. Sinner`s Folgerung: Die rot-grünen Bundesminister Walter Riester (SPD), Dr.
Christine Bergmann (SPD) und Andrea Fischer (Bündnis 90/Grüne)zeigen eine soziale Kälte der besonderen Art. Sozialminister Norbert Blüm (CDU) und die frühere christlich-liberale Regierung hätten sich das niemals geleistet oder auch leisten dürfen ohne dafür massiv von der jetzigen Regierung
angeprangert zu werden. Eberhard Sinner bat deshalb seinen CSU-Bundestagskollegen Wolfgang Zöller, Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sich für eine Änderung dieser unsozialen Rechtsverhältnisse zu bemühen.

Eberhard Sinner war von der Kreisbäuerin Monika Kraft (Stadelhofen) in folgendem Fall um Hilfe gebeten worden: Die Bäuerin Maria M. (Name geändert) verstarb plötzlich und hinterließ ihrem Mann drei Kinder im Alter bis zu 10 Jahren. Außerdem leben im Haus die Eltern des Mannes. Der Vater hatte bereits zwei Schlaganfälle und benötigt Hilfe, die Mutter ist schwerrheumakrank und kann sich nur mit zwei Stöcken fortbewegen, kann also keinerlei Arbeit verrichten. Die Dorfhelferin unserer Station ist nun dort im Einsatz. Dieser Einsatz wurde von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
(LAK) Unterfranken genehmigt. Die LAK verlangt allerdings in diesem Falle von der ersten Einsatzstunde an eine Selbstbeteiligung von DM 5,30 je Stunde. Bei einem Einsatz der Dorfhelferin von acht Stunden täglich - und diese Zeit ist in dieser Familie nun wirklich nötig - summiert sich dieser
Betrag vor allem auch deshalb, weil die Dorfhelferin über eine längere Zeit gebraucht wird. In einem solchen Fall halte ich eine Zuzahlung von der ersten Stunde an für vollkommen unsozial, zumal bei Kuraufenthalten keine Zuzahlung verlangt wird, schrieb die Kreisbäuerin Monika Kraft in ihrem Hilferuf an Eberhard Sinner.

Doch die LAK Unterfranken kann selbst in einem solchen Härtefall nicht helfen, wie deren Geschäftsführung dem Abgeordneten Eberhard Sinner jetzt mitteilte. Die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Unterfranken hätten ebenso wie deren Bundesverbände
bereits im Gesetzgebungsverfahren, "soweit dies bei den teilweise überraschend kurzfristig eingeführten Gesetzesänderungen überhaupt möglich war", erkannt und darauf hingewiesen, dass damit "in Einzelfällen ungeheure Belastungen in familiärer und finanzieller Art auf die Familien im
landwirtschaftlichen Bereich zukommen". Die gesetzgebenden Organe waren in der damaligen Zeit zu keinerlei Kompromissen bereit. Wir können nur alle Personen und Institutionen, die am politischen Leben beteiligt sind, bitten, sich an den zutreffenden Stellen, insbesondere bei den Ministerien und beim Gesetzgeber, zusammen mit uns für eine Korrektur dieser Vorschrift einzusetzen, schreibt die LAK-Geschäftsführung.

 


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