Nach seinen Informationen sind nicht sämtliche Bewilligungsanträge gestellt worden. Soweit von den Regierungen nicht ausnahmsweise eine Fristverlängerung gewährt wird, sind die in Aussicht gestellten Förderungen hinfällig. Sinner empfiehlt deshalb allen Gemeinden, die ihren Bewilligungsantrag noch nicht gestellt haben, unverzüglich mit der Regierung Kontakt aufzunehmen.
Eberhard Sinner weißt darauf hin, dass wenn bisher in die Förderlisten aufgenommene Projekte nicht realisiert werden, diese frei werdenden Mittel für Ersatzmaßnahmen ggf. anderer Kommunen verwendet werden können. Damit können auch bislang leer ausgegangene Gemeinden über sog. „Nachschublisten" noch berücksichtigt werden. „Insoweit empfiehlt es sich, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und ggf. mit der Förderbehörde Kontakt aufzunehmen", rät Sinner seinen Bürgermeistern.
Zur Finanzierung der Maßnahmen können auch Mittel aus den Programmen 207 und 212 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung des Eigenanteils von Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II eingesetzt werden. Das betrifft in erster Linie strukturschwache Kommunen innerhalb der sog. „GA-Gebiete", aber auch Kommunen mit einer von der Kommunalaufsicht bescheinigten Haushaltsnotlage (Programm 207). Für kommunale Unternehmen, die sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden, kommt das Programm 212 in Betracht, informiert der Abgeordnete Sinner.
Außerhalb des Konjunkturpakets II können Investitionsmaßnahmen auch mit Mitteln des KfW-Programms 208 finanziert werden. Für dieses Programm gewähren die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) und die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) im Rahmen des „Investkredits kommunal Bayern" eine zusätzliche Zinsverbilligung.