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Sinner: „Kinderbetreuung in Bayern ist auf einem guten Weg"

Main-Spessart. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner freut sich, dass die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gut in Unterfranken umgesetzt.

Dies geht aus einer Antwort von Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer an den unterfränkischen Caritasverband hervor. Dieser monierte, dass aus seiner Sicht eine unzureichende Refinanzierung der Personalmehrkosten anlässlich der Verbesserung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels von 1:12,5 auf 1:11,5 gegeben sei. Bei einer Umfrage im Januar 2009 konnte das Ministerium feststellen, dass viele Träger und Gemeinden sich stärker am empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 und nicht am förderrelevanten Schlüssel orientieren. Dieser liegt bayernweit bei 1:10,3, in Unterfranken bei 1:10,24. Eberhard Sinner geht davon aus, dass sich die Situation im Landkreis Main-Spessart ähnlich gut darstellt und viele Kommunen ihren Verpflichtungen für die jungen Familien nachkommen.

Das Sozialministerium hatte mit dem 71. Newsletter die Gründe dargestellt, die zur Erhöhung des Basiswertes von 815,71 € auf 829,90 € geführt haben. Mit dieser Erhöhung habe sich der finanzielle Spielraum insbesondere für die Einrichtungen verbessert, die seit der flächendeckenden Einführung der kindbezogenen Förderung den Fokus auf Sicherstellung guter pädagogischer Rahmenbedingungen gerichtet haben. Insofern halte sie die Vorgehensweise nach wie vor gerechtfertigt. Es wäre für die Gemeinden, die bereits vor Einführung der kindbezogenen Förderung bessere Anstellungsschlüssel finanzierten, nicht vermittelbar gewesen, wenn nur die Kommunen höhere Fördermittel erhalten hätten, die einen ungünstigeren Anstellungsschlüssel als 1:11,5 aufwiesen. Der Hinweis, dass die kindbezogene Förderung nicht als Vollkostenfinanzierung konzipiert wurde, sollte die Träger animieren, bei Deckungslücken Verhandlungen mit der Sitzgemeinde über deren Finanzierung aufzunehmen. Die Gemeinden seien bekanntlich Finanzierungsträger für ein bedarfsnotwendiges Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung. Der Staat unterstütze die Gemeinden bei dieser Aufgabe.

Das Ministerium weist darauf hin, dass auch der Bayerische Gemeindetag den Abschluss von Defizit- oder Kooperationsvereinbarungen seinen Mitgliedsgemeinden empfehle. Durch eine kommunale Finanzierung über die gesetzlichen Ansprüche hinaus werden auch die Arbeitsplätze des pädagogischen Personals abgesichert. Durch eine verbesserte personelle Situation entstehen zudem Handlungsspielräume bei Ausfallzeiten des Personals. Dies trage zu einem spürbaren Rückgang der Verwaltungsabläufe bei und lasse viele Probleme erst gar nicht aufkommen, ist sich das Ministerium sicher.

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