Eberhard Sinner - HomeEberhard Sinner - SitemapEberhard Sinner - RSS-Feed

Sinner: Bewegungskindergärten fördern pluarales Kindergartenangebot

Main-Spessart. „Es steht den Kindergartenträgern grundsätzlich frei, das Konzept eines Bewegungskindergartens zu realisieren und damit das Profil ihrer Einrichtung zu stärken", teilte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer dem CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner auf dessen Anfrage mit. Dies fördere die Pluralität des pädagogischen Angebots und die Vielfalt der pädagogischen Konzepte, so die Ministerin.

 

Da kleine Landkindergärten angesichts der demografischen Entwicklung um das Überleben kämpfen, hatte sich der Trägerverein des Tiefenthaler Kindergartens an den Abgeordneten Eberhard Sinner gewandt. Unter den geänderten Voraussetzungen des Bayerischen Kinderbildungs und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sollte er prüfen lassen, ob auch „Bewegungskindergärten" nach dem Modell des Landes Rheinland-Pfalz in Bayern möglich wären, um sich im Wettbewerb mit anderen Kindergärten zu profilieren.

In ihrem Antwortschreiben verweist Ministerin Christine Haderthauer, dass in den „Bewegungskindergärten" in Rheinland-Pfalz der Fokus der Bildungs- und Erziehungsarbeit im Bereich der Bewegungs- und Gesundheitserziehung liegt. Beide Bereiche sind auch im BayKiBiG genannt. Gemäß der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG sollen Kinder ausgiebig ihre motorischen Fähigkeiten erproben und ihre Geschicklichkeit entwickeln können. Kindern soll vermittelt werden auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu achten. Die Umsetzung der genannten Bildungs- und Erziehungsziele ist verbindliche Fördervoraussetzung, der Bildungs- und Erziehungsplan als Anleitung für eine optimierte Umsetzung zu sehen. Damit wurde den Trägern ganz bewusst die Möglichkeit eröffnet, eigene Schwerpunkte in der Bildungsarbeit festzulegen, so Ministerin Haderthauer.

Twitter

Noahs Welt spielen

 

 

 

Umfragen

Sollen Windkrafträder nur dort gebaut werden, wo sie Menschen und Natur nicht stören?
JA - da stimme ich zu! (58,5%)
 
Ist mir egal. (24,5%)
 
NEIN - jede Gemeinde soll das selbst entscheiden. (17,0%)
 
zur Umfrage