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Sinner: "Abgleich des Ökoflächenkatasters notwendig"

Main-Spessart. „Die Bayerische Landwirtschaftsverwaltung ist bestrebt, den Kontrollaufwand zu minimieren. Jedoch weise das Ökoflächenkataster leider Mängel und Ungenauigkeiten bei den Flächendaten auf, so dass zur Klärung auch zusätzlich Unterlagen von Behörden und Antragstellern einzuholen sind", teilte Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner dem CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner mit.

Sinner hatte bei Minister Brunner nach Hinweisen aus dem Bayerischen Bauernverband wegen dieser Kontrollen interveniert, die als „bürokratischer Aufwand" kritisiert wurden. Hintergrund der Aktion ist die Notwendigkeit der Überprüfung von Flächen auf förderschädliche Auflagenüberschneidungen, teilte Minister Helmut Brunner mit. Es handele sich dabei um landwirtschaftliche Flächen, für die landwirtschaftliche Fördermittel beantragt worden sind und die gleichzeitig im Ökoflächenkataster/Ökokonto z.B. als Ausgleichsfläche aufgeführt sind. Im Rahmen dieses Abgleichs ist von den Ämtern für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) zu prüfen, ob eine landwirtschaftliche Nutzung auf diesen Ökoflächen zulässig ist und falls ja, ob Auflagen bestehen, die sich mit den Vorgaben der Maßnahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms oder des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms überschneiden.

Auslöser des aktuellen Abgleichs war die nachdrückliche Forderung der Bescheinigenden  Stelle des Staatsministeriums der Finanzen. Förderschädliche Auflagenüberschneidungen hätten erhebliche Anlastungen für den bayerischen Haushalt zur Folge, die gerade jetzt in finanziell kritischen Zeiten zwingend zu vermeiden seien. Aus diesem Grunde war es nach Mitteilung von Landwirtschaftsminister Brunner dringend erforderlich, fehlerhafte Auszahlungen zu vermeiden. Ziel seines Hauses sei eine möglichst rasche Auszahlung der Fördermittel - unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Kontrollvorgaben. Trotz dieser Widrigkeiten sei es seiner Verwaltung bereits im Oktober gelungen, die Ausgleichszulage in Höhe von ca. 109 Mio. €, sowie die Fördermittel für das KULAP-A-Programm in Höhe von ca. 121 Mio. € und ca. 18 Mio. € Mittel aus dem Vertragsnaturschutzprogramm auszuzahlen, informierte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner.

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