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Eberhard Sinner begrüßt den freien Sonntag

Main-Spessart. In einem Schreiben an den Kreisverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) Main-Spessart verweist der CSU-Landtagstabgeordnete Eberhard Sinner, dass „die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt wurde, den Schutz des Sonntags weiterhin zu sichern. Die Bayerische Staatsregierung ist in ihrer ständigen Praxis bei Ausnahmeregelungen sehr restriktiv. Deshalb denke ich, dass Ihrem Anliegen auch in Zukunft Rechnung getragen ist und der Sonntag ein Tag der Familie sein kann".

„Aus persönlicher Erfahrung möchte ich allerdings anmerken, dass auf den Sonntag des Abgeordneten niemand Rücksicht nimmt", so Eberhard Sinner. „Es wird selbstverständlich erwartet, dass ein Abgeordneter zu jeder Stunde an einem Sonntag für alle Veranstaltungen zur Verfügung steht. Verschiedene Versuche dies zu ändern sind in den bisher 23 Jahren meiner Tätigkeit als Abgeordneter regelmäßig gescheitert", zieht Sinner eine ernüchternde Bilanz und merkt an: „Ich habe mir inzwischen angewöhnt, auch meinen Sonntag mehr mit der Familie zu gestalten und hoffe, dass Sie mich bei diesem Bestreben wohlwollend begleiten".

 Eberhard Sinner weist in dem Schreiben an die KAB darauf hin, dass „durch die „Föderalismus-Reform I" im Jahr 2006 die Zuständigkeit für den Ladenschluss auf die Länder verlagert wurde. In Bayern hat es dazu - noch während Dr. Edmund Stoiber Ministerpräsident war - eine längere Diskussion innerhalb und außerhalb der CSU-Frak­tion im Bayerischen Landtag gegeben. Das Ergebnis war, dass „wir an den bisherigen Laden­schlusszeiten nichts ändern. In jedem Fall - auch bei unterschiedlichen Positionen zum Werktag innerhalb der Fraktion - sollte der Sonntag geschützt sein. Wegen der Änderung der Laden­schlusszeiten in benachbarten Ländern sollte evaluiert werden, wie sich diese Ladenschlusszei­ten auswirken, insbesondere auch auf die benachbarten bayerischen Landkreise. Diese Evaluie­rung steht noch aus".

 Neu ist jedoch ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 1. Dezember 2009 in dem ein Gesetz des Landes Berlin, das alle vier Adventsonntage zu verkaufsoffenen Sonntagen erklärt, für verfassungswidrig befunden wird. Das Bundesverfassungsgericht führte darin u.a. aus:

»Inzwischen haben alle Bundesländer bis auf den Freistaat Bayern den Ladenschluss durch Landesgesetz geregelt. Im Grundsatz sehen alle Landesgesetze vor, dass an Sonn- und Feier­tagen keine Ladenöffnung erfolgt. Als Ausnahmeregelungen weisen die meisten anderen Bun­desländer vier Sonn- und Feiertage zur Freigabe aus, Baden-Württemberg (CDU/FDP-Regierung) lediglich drei, in Bran­denburg (SPD/Linke-Regierung) hingegen sechs. Zumeist ist eine Ladenöffnung an den Adventssonntagen ausge­schlossen oder zumindest nur an einem einzigen Adventssonntag im Jahr gestattet. Neben Ber­lin sehen nur die Gesetze über den Ladenschluss von Brandenburg, Sachsen und Sachsen-An­halt keinen besonderen Schutz der Adventssonntage vor. Mit diesem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht deutliche Grenzen gezogen, so der CSU-Abgeordnete Sinner.

Da in dem KAB-Schreiben auch die Stadt Karlstadt angesprochen wurde, erinnert Eberhard Sinner daran, „dass „ich mich für eine vernünftige Lösung bezüglich des Nikolausmarktes eingesetzt hatte. Die Nikolaustage finden unter Mitwirkung der beiden Karlstädter Pfarreien statt. Ich denke, dass im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort in Karlstadt auf diese Weise eine verträgliche Lösung gefunden wurde".

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